1598/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gerechte Bezahlung für KulturarbeiterInnen

 

 

Die gängige Praxis sieht ja so aus: Jemand beantragt 50.000 Euro für ein kulturell relevantes Projekt, erhält 30.000 Euro und führt das Projekt dann trotzdem durch, weil er oder sie es für wichtig hält. Gespart wird insbesondere an den Gehältern und Honoraren der MitarbeiterInnen.

Die Strukturen der Förderung für regionale, autonome Kulturinitiativen begünstigen offenbar prekäre Arbeitsverhältnisse und Selbstausbeutung. Es ist daher notwendig, diese Strukturen einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Denn ungeachtet der Tatsache, dass Kulturarbeit, insbesondere in den ländlichen Regionen, jenseits neoliberaler Verwertungslogik erfolgt, muss sie bezahlt werden – nicht zuletzt deshalb, weil sie Arbeit im Interesse der Gesellschaft ist.

Schätzungen zufolge existieren in Österreich rund 4000 freie Kulturinitiativen, die rund 1200 Menschen zumeist in Teilzeit beschäftigen. Ihre Programme, Projekte und Initiativen werden, so eine weitere Schätzung, Jahr für Jahr von rund vier Millionen Menschen wahrgenommen.

In Österreich fehlen aber die grundlegenden Daten. So müsste im Rahmen einer umfassenden sozialwissenschaftlichen Studie zum Beispiel erhoben werden, welcher Zusammenhang zwischen  der Förderpolitik und der arbeitsmarktpolitischen Situation von KulturarbeiterInnen besteht. Wie stellt sich die soziale Lage der KulturarbeiterInnen dar? Lassen sich Laufbahn-Muster erkennen? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Konzentration auf Projektförderung durch die Fördergeber und der sozialen Lage der Kulturschaffenden? Begünstigt das derzeitige Förderwesen Selbstausbeutung, Prekariat, Ehrenamt?

 

Nach Vorliegen dieser Forschungsergebnisse sind allfällige Adaptierungen des Förderwesens anzustreben und Maßnahmen zu überlegen, in welcher Weise Einkommens-Mindeststandards für KulturarbeiterInnen Eingang in die Bundesgesetzgebung bzw. in die Förderrichtlinien finden können.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, eine sozialwissenschaftliche Grundlagenstudie in Auftrag zu geben, die unter anderem die soziale und finanzielle Lage der autonomen Kulturinitiativen und ihrer MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit den derzeitigen Praktiken des Förderwesens untersucht, und nach Vorliegen der Forschungsergebnisse allfällig notwendige Gesetzes- oder Förderrichtlinienänderungen in die Wege zu leiten, die auf eine Verbesserung der arbeitsmarktpolitischen Lage der KulturarbeiterInnen abzielen und in denen Einkommens-Mindeststandards für  MitarbeiterInnen von autonomen Kulturinitiativen festgelegt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.