1604/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten

 

 

Seit 1.01.2009 können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage und damit das zu versteuernde Einkommen. Kinderbetreuungskosten sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr (bei behinderten Kindern das 16. Lebensjahr) vollendet, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die absetzbaren Kosten sind pro Jahr und Kind mit 2.300 Euro begrenzt.

Um Eltern weiter zu unterstützen, sollten sowohl die Altersgrenze als auch die Begrenzung auf 2.300 Euro pro Kind und Jahr deutlich angehoben werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, wird aufgefordert, sich für eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung sowie für die Ausdehnung der Altersgrenze einzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.