1607/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2011
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Entschließungsantrag

ANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

und Kollegen

betreffend Solidaritätsmodell – Nachhilfe

Schon jedes dritte Kind in Österreich braucht Nachhilfe!

Der nahende Schulschluss hat das BZÖ veranlasst, wieder einmal Bilanz zu ziehen: über das Geld für Nachhilfe. Rund 270.000 Kinder nehmen in Österreich jährlich Nachhilfe in Anspruch, ihre Eltern zahlen heuer dafür 127 Millionen Euro: 681 Euro werden im Durchschnitt für Volksschüler ausgegeben, 578 für Hauptschüler. In der AHS-Unterstufe brauchen die Kinder 641 Euro, in der AHS-Oberstufe machen die Jahreskosten 831 Euro aus.  Das geht aus einer aktuellen Ifes-Erhebung für die Arbeiterkammer hervor. Die Umfrage zeigt auch, dass 77% der Eltern mit ihren Kindern regelmäßig am Nachmittag lernen müssen, wobei der Lernaufwand auch dann NICHT sinkt, wenn die Eltern zusätzlich für Nachhilfe zahlen.

Lehrer haben über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tage mehr als anderen Dienst­nehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen. Das BZÖ tritt deswegen für ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ ein, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Dies bedeutet eine wesentliche finanzielle Entlastung der Eltern, die gleich­zeitig eine Kaufkraftstärkung der Familien mit sich bringt. Derzeit kostet eine durch­schnittliche Nachhilfestunde in einem Nachhilfeinstitut bei Einzelunterricht € 30.-, bei Gruppenunterricht € 15.-. Rechnet man 15 Tage à 8 Stunden Nachhilfeunterricht hoch, kommt es bei Einzelunterricht zu einer Entlastung der Eltern von € 180 Millionen, im Gruppenunterricht zu € 90 Millionen an Ersparnis.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem National­rat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Erweiterung der Lehrverpflichtung für die österreichische Lehrerschaft zwecks Nachhilfe- und Förderleistung für Schüler von zumindest drei Wochen vor Schulbeginn vorsieht.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss verlangt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 16.06.2011