1615/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.07.2011
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Widmann
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wegfall der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung

 

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat mit der Aktion „Weg mit sinnloser Gebühr!“ eine bemerkenswerte Aktion gestartet, die seitens des Nationalrats unterstützt werden sollte.
GmbHs und Aktiengesellschaften sind verpflichtet, bestimmte Vorgänge und Veränderungen, bspw. Jahresabschlüsse, Neueintragungen, Sitzverlegungen, Löschungen, Bestellung neuer Geschäftsführer oder Prokuristen, die Übertragung von Geschäftsanteilen, etc., ihrer Firmen im Firmenbuch einzutragen. Diese Eintragungen müssen vom Firmenbuch in der Ediktsdatei im Internet veröffentlicht werden. 
Zusätzlich dazu müssen diese Informationen aber auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kostenpflichtig geschalten werden. Diese Einschaltung ist sinnlos, doppelgleisig und kostet den österreichischen Unternehmen 15 Millionen Euro. Zudem sind die Verrechnungspraktiken der Wiener Zeitung bestenfalls als schikanös zu bezeichnen. Für jeden Vorgang wird ein Mindestbetrag von 40 Euro verrechnet. Damit ist das Honorar für den Umfang von fünf Zeilen abgedeckt, wobei den Firmen auch Leerzeichen verrechnet werden. Für jede weitere angefangene Zeile fallen Zusatzkosten von Euro 6 an.
Neben der Rechtsanwaltskammer hat sogar die Bundesregierung Handlungsbedarf in dieser Frage geortet, hat sie doch den „Wegfall von Veröffentlichungspflichten in bestimmten Publikationsmedien“ am 26. März 2008 in ihre offizielle Maßnahmenliste im Rahmen der Initiative „Verwaltungskoten senken für Unternehmen“ aufgenommen. Leider folgen diesen Ankündigungen wie so oft keine Taten.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Die Frau Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem die Publikationspflichten für Unternehmungen in der Wiener Zeitung ersatzlos gestrichen werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss beantragt.

 

Wien, den 8. Juli 2011