1621/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen

 

In der Presse vom 9. Mai 2011 wird auf Seite 1 folgendes berichtet:

Die Durchschnittsgehälter der Frauen liegen in Österreich im internationalen EU-Vergleich deutlich unter jenen der Männer. Für Mütter gibt es bei den Löhnen einen besonderen Wermutstropfen. Arbeitnehmerinnen, die eine Babypause einlegen und in Karenz gehen, steigen bei den Gehältern oft schlecht aus. Der Sozial- und Arbeitsrechtexperte Wolfgang Mazal spricht im „Presse“-Interview von einer „mittelbaren Frauendiskriminierung“.

Denn das heimische Lohnsystem „bestraft“ Mütter gleich doppelt: Karenzzeiten werden in den meisten Kollektivverträgen nicht als Vordienstzeiten eingerechnet. Frauen fallen daher beim Wiedereinstieg in den Beruf um die sonst fälligen automatischen Gehaltsvorrückungen, wie etwa Biennien, für die Zeit der Babypause um. Ausnahme sei laut Mazal der Öffentliche Dienst.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ehestmöglich Verhandlungen mit den Sozialpartnern über die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Kollektivverträge zur Verbesserung der Einkommenslage von Frauen aufzunehmen. Insbesondere soll in diesen Verhandlungen darauf hingewirkt werden, dass in den Kollektivverträgen die Zeiten der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung bei der Gehaltseinstufung mit einberechnet werden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.