1626/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2011
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Zweckmäßigkeit einer effizienten Fachaufsicht durch den Leiter der Ständigen Vertretung in Brüssel

 

 

Laut dem Rechungshofbericht Reihe Bund 2010/9 lag Österreich mit 141 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalente) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministerien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei weitere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf verschiedenen Standorten. Alle Vertretungen beschäftigten insgesamt rd. 219 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente); sie verursachten Ausgaben von mindestens rd. 25 Mill. EUR jährlich. Darüber hinaus bestand noch eine Vielzahl weiterer Repräsentanzen österreichischer Institutionen in Brüssel. Synergien bei den Standorten wurden unzureichend ausgeschöpft.

 

In der Sitzung des Rechnungshofausschusses am 29. Juni 2011 unterstrich der Rechnungshofpräsident Moser die Kritikpunkte seines Hause und meinte, es wäre zweckmäßig, wenn der Leiter der Ständigen Vertretung für die einheitliche Umsetzung der Vorgaben aus Wien Sorge tragen könnte, denn in diesem konkreten Fall stehe das Ressortprinzip einer effizienten Fachaufsicht entgegen. Um Synergien besser und effizienter nutzen zu können müsste es Änderung in diesem Bereich geben. Weiters betonte Präsident Moser die Notwendigkeit von Tätigkeitsberichten und Leistungsnachweisen und betonte, dass auch bei der Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Wirtschaftlichkeit zu achten sei.


Die Unterfertigten stellen daher den folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, dass der Leiter der Ständigen Vertretung in Brüssel mit der Kompetenz der Fachaufsicht über die einzelnen Mitarbeiter der einzelnen Ressorts ausgestattet wird und dass jährlich ein Leistungsnachweis sowie ein Tätigkeitsbericht erstellt werden“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss