1627/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

 

 

Laut dem Rechungshofbericht Reihe Bund 2010/9 lag Österreich mit 141 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalente) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministerien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei weitere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf verschiedenen Standorten. Alle Vertretungen beschäftigten insgesamt rd. 219 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente); sie verursachten Ausgaben von mindestens rd. 25 Mill. EUR jährlich. Darüber hinaus bestand noch eine Vielzahl weiterer Repräsentanzen österreichischer Institutionen in Brüssel. Synergien bei den Standorten wurden unzureichend ausgeschöpft.

 

Weiters erhielten die Bundesarbeitskammer, die Landwirtschaftskammer Österreich und der Österreichische Gewerkschaftsbund für ihre integrationspolitischen Tätigkeiten Förderungen zwischen 1,7 Mill. EUR und 3,8 Mill. EUR pro Jahr, insgesamt 36,4 Mill. EUR im Zeitraum 1995 bis 2008.

 

Zusätzlich waren die fachlichen Mitarbeiter der Sozialpartner und Interessenvertre­tungen als Mitglieder der Ständigen Vertretung notifiziert und besaßen diplomatischen Status. Im Rechnungshofbericht steht weiters: „Die Integration von Sozialpartnern und Interessenvertretungen mit diplomatischem Status in die Ständige Vertretung stellte — im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten der EU — eine Besonderheit dar.


Die Unterfertigten stellen daher den folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert die Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes einzustellen und den diplomatischen Status der Mitarbeiter der Sozialpartner und Interessenvertretungen aufzuheben und diese aus der Österreichischen Vertretung in Brüssel auszugliedern.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss