1631/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Neubauer, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Reform des Pensionskassengesetzes

 

Rund 67.000 Personen beziehen aktuell eine Zusatzrente aus einer Pensionskasse, über 700.000 weitere Menschen erwerben Ansprüche auf eine solche Altersvorsorge.

Im Zeitraum 2000 bis 2010 musste die Mehrzahl der Pensionskassenberechtigten Pensionskürzungen bis zu 45 Prozent hinnehmen. Auch im ersten Quartal 2011 verzeichneten die Pensionskassen bei den Erträgen im Schnitt ein Minus von 0,7 Prozent.

Die schweren Ausfälle der letzten Jahre werden nicht ersetzt und während die Bundesregierung einen Rettungsschirm um den anderen für Banken und Staaten Europas aufspannt, trägt man für die eigenen Menschen Österreichs diese Solidarität nur vor Wahlen zur Schau. Die längst überfällige Reform der Pensionskassen wurde im 90-Punkte-Papier der Regierungsklausur Ende Mai 2011 auf dem Semmering nicht einmal erwähnt.

Die effiziente Kontrolle der Pensionskassen durch unabhängige Aufsichtsorgane und die Transparenz der Veranlagung sind ebenso notwendig wie die Umsetzung eines wenigstens teilweisen Ausgleichs der bisher eingetretenen Pensions(anspruchs)verluste und die nachhaltige Absicherung der Hochzinsverträge durch entsprechenden Ausbau der Mindestertragsgarantie für die Zukunft. Die alternative Möglichkeit einer Barauszahlung an den Berechtigten ohne Betragsgrenze wäre außerdem einer objektiven neuerlichen Prüfung hinsichtlich der dem Verfassungsgerichtshof zugeleiteten Entscheidungskriterien zu unterwerfen.

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Reform des Pensionskassengesetzes beinhaltet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss gebeten.