1634/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Flankierung des Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen im Versicherungsvertragsrecht

 

Beim Abschluss privater Versicherungen sind Menschen mit Behinderung oftmals benachteiligt. Sie sehen sich mit höheren Prämien oder gar mit der Unmöglichkeit des Versicherungsabschlusses konfrontiert. Sowohl bei privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen heißt es oft, das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles sei viel zu hoch, wodurch der Abschluss eines Versicherungsvertrages zu normalen Konditionen unmöglich wird. Diese Tatsache stellt eine inakzeptable Diskriminierung dar, die beseitigt werden muss. Auch der Behindertenanwalt sieht hier ein großes Problem.

Bei den Lebensversicherungen kommt noch ein weiterer Aspekt der Benachteiligung dazu. Behinderte Menschen bekommen nämlich auch schwerer einen Kredit, da zur Absicherung oder zur Gewährung günstiger Konditionen oft eine Lebensversicherung verlangt wird.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 BGStG). Der Geltungsbereich des BGStG erstreckt sich gemäß § 2 Abs. 2 auch auf Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung sowie für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses, soweit es jeweils um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes gegeben ist.

Davon sind selbstverständlich auch Versicherungsverträge mit Verbrauchern betroffen. Es besteht daher auch hier ein Verbot der genannten Diskriminierungen. Um Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen bei privaten Versicherungsverträgen vorzubeugen, soll daher ein entsprechendes Verbot, dessen Nichtbefolgung an Sanktionen für das Versicherungsunternehmen geknüpft ist, im Versicherungsaufsichtsgesetz verankert werden.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für die Flankierung des Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen im Versicherungsvertragsrecht einzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.