1638/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhöhung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate

 

Dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektorate (III-178 d.B.) zufolge soll der ArbeitnehmerInnenschutz in Zukunft weiterentwickelt und verbessert werden. Unter allen Schritten, die hierzu gesetzt würden, nehme die Verwirklichung der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 einen ganz besonderen Stellenwert ein, schreibt Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Vorwort des Berichts. Nachdem die Anzahl der Invaliditätspensionen in Folge psychischer und psychosomatischer Erkrankungen bereits seit Jahren stark ansteigt, soll nun gemäß Minister Hundstorfer die Evaluierung psychosozialer Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz vorangetrieben werden.

 

Die Realisierbarkeit solcher Projekte und die reibungslose Durchführung der täglichen Kontroll- und Beratungstätigkeit sind jedoch an das ausreichende Vorhandensein gut ausgebildeter ArbeitsinspektorInnen geknüpft.

 

Zudem sind die Kontrollen durch die Arbeitsinspektorate die derzeit wirksamsten Instrumente zur Verhinderung von systematischen Verletzungen des Arbeitsrechtes/der Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz.

 

Gemäß oben genanntem Tätigkeitsbericht ist aber der Gesamt-Personalstand der Arbeitsinspektorate von 2008 auf 2009 weiter leicht gesunken; von 416 auf 408 Beschäftigte. Die Zahl der ArbeitsinspektorInnen ist ebenfalls seit einigen Jahren rückläufig und sank von 2008 auf 2009 von 302 auf 297. Nach wie vor gibt es viel weniger Inspektorinnen als Arbeitsinspetktoren (76 von 297 bzw. rd. 26 %). Während die Zahl der ArbeitsInspektorInnen in den Jahren 2001-2009 von 317 auf 297 (um rd. 6%) verringert wurde, ist gleichzeitig die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen[1] von 3,217.700 auf 3,532.300 (um rd. 10%) angestiegen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die personellen (Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie deren Weiterqualifizierung) und sachlichen Ressourcen der Arbeitsinspektorate aufzustocken und dies im Budget entsprechend abzusichern. Dadurch können Weiterentwicklungen und Verbesserungen des ArbeitnehmerInnenschutzes – insbesondere hinsichtlich der stark steigenden psychosozialen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz – umgesetzt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

 



[1]           Quelle: Statistik Austria, unselbständig Erwerbstätige (LFK) nach ÖNACE (2003)