1654/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 08.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
betreffend die finanzielle Gesundung der ÖBB-Infrastrukturgesellschaft
Die österreichische Bundesregierung verabschiedete als Reaktion auf die Finanzkrise ein Bankenhilfspaket, um den Finanzsektor zu stabilisieren. Großbanken wurden mit milliardenschweren Hilfszahlungen unterstützt. Die Bewältigung der Krise ist im europäischen Vergleich gut gelungen, hat aber das Budget massiv belastet. Es fehlt Geld: im Sozialbereich ebenso, wie bei der Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte.
Im Gegensatz zum Staatshaushalt sind die Bilanzen jener Banken, die Partizipationskapital erhalten haben, saniert. Es ist an der Zeit, dass die Finanzwelt sich ihrer Verantwortung bewusst wird und jetzt ihrerseits einen sinnvollen Teil zur Sanierung des Budgets und weiteren Belebung unserer Wirtschaft beiträgt.
Die ÖBB befinden sich in einer schwierigen finanziellen Situation. Der Schuldenstand der ÖBB-Infrastrukturgesellschaft beträgt, den Angaben im Geschäftsbericht 2009 zufolge, knapp 13,5 Milliarden Euro. Mittlerweile ist der Schuldenstand noch weiter angestiegen und wird auch in der nächsten Zeit noch weiter steigen. Die sich daraus ergebenden Zinszahlungen schränken die Gestaltungsmöglichkeiten des Leitbetriebes ÖBB in diesem Bereich erheblich ein. Ein strecken der Kredite, die bei Banken aufgenommen wurden, die ihrerseits Mittel aus dem Bankenhilfspaket erhalten haben, würde – in Verbindung mit einem Zinsstopp - zumindest temporär Abhilfe schaffen. Gleichzeitig müsste seitens des Gesetzgebers dafür Sorge getragen werden, dass staatliche Patronanzerklärungen von diesen Unterstützungsmaßnahmen unberührt bleiben.
Verbesserungen in der Infrastruktur würden einen Standortvorteil für Österreich und seine Industrie bedeuten. Die konjunkturellen Auswirkungen wären ebenso positiv: Zusätzliche Wertschöpfung im Inland würde Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige
Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat
schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes
vorsieht: Banken, die Mittel aus dem Bankenhilfspaket erhalten haben, sollen
verpflichtet werden, allenfalls bestehende Forderungen gegenüber der
ÖBB-Infrastrukturgesellschaft um zehn Jahre zu strecken. Gleichzeitig
sollen in diesem Zeitraum keine Zinszahlungen und
–verrechnungen anfallen."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.