1665/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.09.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass die jetzigen Regelungen zur Bekämpfung von Menschenhandel unzureichend sind, um die effektive Verfolgung von Menschenhändlern zu gewährleisten. Es heißt, dass die Justiz nicht an die Täter herankommt, weil Opfer von Menschenhandel zu große Angst haben, auszusagen. Die Abschiebung einer jungen Nigerianerin im Jahr 2010, die ein Opfer von Zwangsprostitution war, mit der Polizei kooperierte und die Täter angezeigt hatte und, verdeutlicht, dass diese Angst auch berechtigt ist. Weil für das Aufenthaltsrecht der Opfer die Eröffnung eines Straf- oder Zivilrechtsverfahrens zwingende Voraussetzung ist und diese darauf aber nur bedingt Einfluss haben, ist es für die Opfer äußerst riskant gegen die Täter vorzugehen bzw. auszusagen. Denn da Menschenhändler mittlerweile international vernetzt agieren, müssen die Opfer bei Verlust des Aufenthaltstitels bzw. Abschiebung auch unmittelbar mit Vergeltungsmaßnahmen (Gewalt, Entführungen, Morddrohungen) der Menschenhändler rechnen. Auch die junge Nigerianerin, die trotz Kooperation mit der Polizei abgeschoben wurde, war gezwungen unterzutauchen, nachdem sie in ihrem Herkunftsland von den Menschenhändlern wieder aufgespürt und massiv bedroht worden war. Seit diesem Vorfall haben laut NGOs die Opfer verstärkt Angst mit den Behörden in Kontakt zu treten bzw. auszusagen, da sie im Falle der Abschiebung mit oft lebensgefährlichen Konsequenzen zu rechnen hätten. Das unsichere Aufenthaltsrecht von Opfern von Menschenhandel erschwert also den Opfern die Aussage, der Polizei umfassende Ermittlungen sowie ein Vorgehen gegen Menschenhändler und spielt letztlich den gewaltbereiten Menschenhändlern in die Hände. Um eine effiziente Verfolgung der Täter einerseits und einen ernstzunehmenden Opferschutz andererseits zu gewährleisten muss daher das Aufenthaltsrecht der Opfer verbessert werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Niederlassungsgesetzes vorzulegen, die für Opfer von Menschenhandel ex lege ein einjähriges Aufenthaltsrecht vorsieht, das als Bedenkzeit im Sinne des Artikel 6 der EU-Richtlinie 2004/81/EG gilt. Nach diesem Jahr sollen jene Opfer von Menschenhandel, die mit den Behörden bzw. Gerichten bei der Strafverfolgung der Täter kooperieren oder ein zivilgerichtliches Verfahren gegen die Täter führen, eine Rot-Weiß-Rot - Karte plus erhalten. Jene, die zusätzlich die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des NAG erfüllen, sollen die Rot-Weiß-Rot-Karte plus für drei Jahre ausgestellt bekommen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.