1680/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.09.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schenk, Mag. Widmann

Kollegin und Kollegen

betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zum Aktionsplan Erneuerbare Energie

Kritikpunkte des BZÖ am aktionsplan Erneuerbare Energie wurden vom Rechnungshof bestätigt (Reihe Bund 2011/5). Die Prüfer kritisierten vor allem, dass keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen wurde. In diesem Zusammenhang wurde bemängelt, dass „die Ursache für die unzureichende Wirkung der Maßnahmenprogramme den verantwortlichen Stellen (Umweltministerium und Wirtschaftsministerium, Anm.) nicht bekannt waren, weil keine bzw. nur unzureichende begleitende Kontrollen oder Evaluierungen zum Umsetzungsstand und zum Erfolg der vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt wurden." Es soll sichergestellt werden, dass die wichtigsten Empfehlungen des Rechnungshofes, die sich mit den Forderungen des BZÖ decken,  auch umgesetzt werden.

 Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgefordert, mit folgenden Maßnahmen die Effizienz des Aktionsplan Erneuerbare Energie zu verbessern:

1.      Der Umsetzungsstand und die Wirkung der bisherigen, im Rahmen der Klimastrategie und der Strategie zur Fortentwicklung der Österreichischen Energiepolitik vorgesehenen Maßnahmen sollten im Detail erhoben werden.

2.      Um die Erreichung des Ausbauziels von 34% für erneuerbare Energieträger zu erleichtern, sollten im Hinblick auf den steigenden Energieverbrauch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vorrangig behandelt werden.

3.      Die in der Energiestrategie Österreich vorgesehenen Maßnahmen, die in Summe Kosten in einer Größenordnung von 5 Mrd. EUR bis 6 Mrd. EUR ergaben, sollten nach ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis behandelt werden.


4.      Im Hinblick auf die selbst bei Umsetzung der EU-Verordnung erzielbare zu geringe Verbrauchseinsparung sollte der Umstieg auf verbrauchsarme Fahrzeuge durch entsprechende Maßnahmen forciert werden.

5.      Für die Umsetzung gebäuderelevanter Maßnahmen sollten die Zielvorstellungen des Bundes mit den Zielen und Möglichkeiten der Länder abgestimmt und die Rahmenbedingungen in einer detaillierten Maßnahmenplanung festgelegt werden.

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.