1681/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.09.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur Klimastrategie

 

 

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht Reihe Bund 2011/4 die Umsetzung der Klimastrategie Österreichs auf Ebene des Bundes in einer Follow-up-Überprüfung. Bereits die erste Überprüfung (2008/11) viel sehr kritisch aus. Die Prüfer kamen schon vor drei Jahren zu dem Schluss, dass die Erreichung des Kyoto-Ziels mit den nationalen Maßnahmenpaketen der Klimastrategie sehr unwahrscheinlich ist. „Selbst bei maximaler Ausnutzung der international zur Verfügung stehenden flexiblen Mechanismen sind wesentlich stärker und schneller wirksame sektorale Maßnahmen im Inland zur Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig“. Das wurde damals vom verantwortlichen Ressortminister Pröll vehement verneint, er versprach hingegen vollen Einsatz und kräftige Bemühungen hinsichtlich der Kyoto-Zielerreichung.  2011 erneuerte der Rechnungshof die wichtigsten der noch immer nicht umgesetzten Empfehlungen. „Abgerechnet wird zum Schluss“ ließ Bundesminister Berlakovich betreffend das Kyoto-Ziel ausrichten. Die noch offenen Empfehlungen zielen in dieselbe Richtung (2011/4, S.217).

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert die nachstehenden aktuellen Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Umsetzung der Klimastrategie Österreichs ehest bald umzusetzen:

1.      Die bisher begonnenen Programme und Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen wären im Rahmen der Möglichkeiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fortzuführen und zu intensivieren, um einen möglichst großen Beitrag zur Minimierung der Abweichung vom Kyoto-Ziel zu leisten.

2.      Der Anwendungsbereich der Umweltförderung im Ausland sollte überprüft und neu ausgerichtet werden.

3.      Die Finanzierung des Programms klima:aktiv sollte gesetzlich klargestellt werden.

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.