1682/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend monetärer Ausgleichsmechanismus im Emissionszertifikategesetz

 

Mit der Novelle des Emissionszertifikategesetzes (EZG) wurden Steuergeschenke im Umfang von 80 bis 90 Millionen Euro an drei große Energieunternehmen (Verbund, Wien Energie und Energie AG Oberösterreich) vorgenommen, die auch beihilferechtlich problematisch sind. Diese Unternehmen haben in den letzten Jahren allerdings durch Energiepreissteigerungen enorm viel Geld verdient. Bedenkt man das Regierungsprogramm sind diese Begünstigungen nicht nachvollziehbar:

 

„Im Rahmen des 2. Nationalen Zuteilungsplans muss die Zertifikate-Reserve für Neuanlagen im Emissionshandel sichergestellt werden, wobei die jeweiligen Sektoren in der dritten Verpflichtungsperiode in europarechtlich geeigneter Form für die dabei entstehenden Kosten aufkommen müssen, sodass daraus jedenfalls keine Belastung für den Steuerzahler erwächst.“

(Regierungsprogramm XXIV.Gesetzesperiode, Kapitel „Klima und Energie“)

 

Gemäß dem 2. Nationalen Zuteilungsplan erhalten am Emissionshandel teilnehmende Unternehmen für 2008-2012 überwiegend kostenlose Zertifikate. Für neue Marktteilnehmer wurde gemäß § 13 Abs 5 EZG eine flexible Reserve berücksichtigt. Damit wird der Bund ermächtigt, eine Menge Zertifikate zu kaufen und sie den neuen Marktteilnehmern kostenlos zur Verfügung stellen. Ab 2013 hält der Bund eine gleichgroße Menge an Zertifikaten zurück, um sie am Markt zu veräußert zu können (und so seine zuvor geleisteten diesbezüglichen Ausgaben decken zu können). Das Bundesministerium für Finanzen schätzt, dass sich die Kosten für die flexible Reserve bis einschließlich 2012 zwischen 80 und 90 Millionen bewegen. Laut EU-Emissionshandelsrichtlinie erfolgt die Zertifikatszuteilung ab 2013 nicht mehr durch die Mitgliedsstaaten, sondern durch die Europäische Kommission.

 

Für die „flexible Reserve“ bedeutet dies, dass die im § 13 Abs 5 EZG vorgesehene Verringerung der Zuteilungsmenge durch den Bund nicht mehr möglich ist. Somit kann der Bund die vorgestreckten Mittel für die flexible Reserve zukünftig nicht mehr wie vorgesehen einbringen. Beihilferechtlich bedenklich ist, dass die flexible Reserve nur für Neuanlagen von Unternehmen eines Sektors zur Anwendung kommen, die bereits gut im Markt etabliert waren. §13 Abs 5 EZG kann somit de facto als selektiv betrachtet werden und gilt als Beihilfe im Sinne von Art 107 Vertrag über die Arbeitsweise der EU.


 

Ferner fällt durch den Wegfall der Ausgleichsregelung (Verzicht auf die Rückzahlung der aufgewendeten Mittel durch die drei bevorzugten Unternehmen) auch die im Beihilferecht verlangte Anreizwirkung der EU-Emissionshandelsrichtlinie weg.

 

Österreich hat demnach die Gesamtmenge der zugeteilten Zertifikate erhöht, ohne auf eine Kürzung in der nächsten Handelsperiode oder einen finanziellen Ausgleich zu bestehen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um folgende Ankündigung aus dem Regierungsprogramm umzusetzen:

 

‚Im Rahmen des 2. Nationalen Zuteilungsplans muss die Zertifikate-Reserve für Neuanlagen im Emissionshandel sichergestellt werden, wobei die jeweiligen Sektoren in der dritten Verpflichtungsperiode in europarechtlich geeigneter Form für die dabei entstehenden Kosten aufkommen müssen, sodass daraus jedenfalls keine Belastung für den Steuerzahler erwächst.’

 

Ferner soll in der Novelle des Emissionszertifikategesetzes (EZG) 2011 ein monetärer Ausgleichsmechanismus sichergestellt werden, um dem Bund die bereits aufgewendeten finanziellen Mittel für die flexible Reserve refundieren zu können.“

 

 

 

Wien, 30.09.2011

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.