1683/A XXIV. GP

Eingebracht am 30.09.2011
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Jannach, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz - FSG) geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz - FSG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz - FSG) geändert wird, BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2011 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 14 Abs. 2 lautet:

 

„(2) Ausgenommen von den Bestimmungen des Abs. 1 sind Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeuges.“

 

 

Begründung

 

Mit der im Juli 2011 beschlossenen Änderung des Führerscheingesetzes, ist die Mitnahme des Führerscheins bei Fahrten mit dem Traktor oder anderen selbstfahrenden, landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen verpflichtend.

Bei der landwirtschaftlichen Arbeit werden Arbeitsgeräte oft gewechselt; die permanente Mitnahme des Führerscheines im Zuge landwirtschaftlicher Tätigkeit birgt die große Gefahr des Verlustes bzw. der Verschmutzung und Beschädigung des Führerscheins.


 

Die derzeitige Regelung ist absolut praxisuntauglich und geradezu bauernfeindlich. Daher ist eine Abänderung zugunsten der Landwirten, d.h. die Wiederherstellung der ursprünglichen gesetzlichen Regelung, unumgänglich.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.