1684/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.09.2011
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl

und KollegInnen

betreffend Sicherheit von Babypuder(dosen)

 

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) forderte in einem Gutachten, talkumhaltigen Babypuder zu verbieten oder die Pulverdosen mit sicheren Verschlüssen auszustatten. Atmet ein Baby oder Kleinkind versehentlich den Puder ein, kann er in die Lunge gelangen und zu Atembeeinträchtigungen bis zu schweren Lungenschäden führen. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn das Kind zum Wickeln auf dem Rücken liegt, sich die Puderdose unbeabsichtigt über ihm öffnet und der Puder herausrieselt. Gefährlich kann es auch werden, wenn die Puderdose in Reichweite von Kindern aufbewahrt wird.

 

Von 1979 bis 2008 haben die Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz laut BfR 113 Unfälle dokumentiert, bei denen die Betroffenen Babypuder eingeatmet hatten.

Aus ärztlicher Sicht ist Puder zur Pflege von Kindern unnötig. Früher haben Eltern Puder verwendet, um die Haut zu trocknen und Entzündungen vorzubeugen. Jetzt gibt es andere Pflegemittel, zum Beispiel Cremes. Nur noch eine Minderheit der Kinder bekommt heutzutage Babypuder.


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, diese Problematik dem Produktsicherheitsbeirat zur Prüfung zuzuweisen, damit dieser gegebenenfalls Empfehlungen für sichere Verpackungen bzw. Anwendungen für Babypuder erarbeitet.“

 

 

 

 

 

Zuweisung: Ausschuss für Konsumentenschutz