1690/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.10.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleichstellung der ArbeitspsychologInnen als 3. Präventivfachkraft im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

 

Psychische Erkrankungen verursachen bei angestellten Frauen bereits 29% aller Frühpensionierungen. Im Zeitraum 1995 bis 2008 stiegen die Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen um 103%. Diese Erkrankungen dauern besonders lange (im Schnitt 37 Tage). Laut Auskunft des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger an den Berufsverband Österreichischer PsychologInnen hat sich die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten 20 Jahren verdreifacht.

 

Eine Studie des Institutes für Psychologie der Universität Graz zeigt, dass 70% der FirmenleiterInnen die Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als wichtig für die Prävention erachten. Ca. zwei Drittel sehen die Leistungen der Arbeits- und OrganisationspsychologInnen auch als eine gute Investition in die Zukunft und ebenfalls zwei Drittel sehen diese Angebote als langfristige Lösungen.

 

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz reagiert schon in der momentan gültigen Fassung auf die zunehmende Bedeutung von psychomentalen und sozioemotionalen Belastungen und nennt ausdrücklich ArbeitspsychologInnen als geeignete ExpertInnen. Allerdings ist deren Einsatz bis dato nur fakultativ vorgesehen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, eine Gleichstellung der ArbeitspsychologInnen als 3. Präventivfachkraft mit den anderen im ArbeitnehmerInnenschutz vertretenen Fachkräften vorzunehmen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Sozialausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 12.Oktober 2011