1695/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.10.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Mag. Widmann, Dr. Spadiut, Huber, Windholz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Änderung der praxisfremden Bestimmungen im Führerscheingesetz

 

 

Die bisherigen Bestimmungen im Führerscheingesetz sahen vor, dass „Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeuges“ entfernt keinen Führerschein bzw. eine Lenkberechtigung mitführen müssen.

Durch die im Juli 2011 beschlossenen Änderungen im Führerscheingesetz müssen nun Weinbauern, Landwirte und viele Lenkberechtigte von Traktoren und Arbeitsmaschinen auf ihren Fahrten die Lenkberechtigung für das gelenkte Fahrzeug vorweisen können, sonst droht ihnen eine Verwaltungsstrafe.

Es ist völlig unverständlich, warum diese Ausnahmeregelung in der neuen 14. Führerscheingesetz-Novelle entfallen bzw. gestrichen wurde. In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wurde die Änderung im Führerscheingesetz damit begründet, dass diese Ausnahme-Regelung nicht mehr zeitgemäß sei und zwecks Erleichterung der Kontrollen daher entfallen soll.

 

Doch mit dieser praxisfremden Führerschein-Regelung wird vor allem den Weinbauern und Landwirten das Leben unnötig schwer gemacht. Jeder Bauer muss nun bei der Fahrt auf die Felder, in die Weingärten oder sonstigen Arbeiten bzw. für den Transport z.B. der Ernte oder Holz den vorgeschriebenen Führerschein mitnehmen.

Viele Bauern und Lenkberechtigte von Zug- und Arbeitsmaschinen, die den Wegfall dieser Ausnahmeregelung im neuen Führerscheingesetz nicht wussten, mussten bereits Strafe zahlen.

 

Damit die Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeuges entfernt weiterhin ohne Lenkberechtigung fahren dürfen, muss die „Führerschein-Schikane“ im derzeit geltenden Führerscheingesetz beseitigt werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Änderung des Führerscheingesetzes umzusetzen, damit Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeuges entfernt wieder keine Lenkberechtigung mitführen müssen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.