1700/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.10.2011
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Parlamentarische Materialien

Handel mit NS-Devotionalien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Handel mit NS-Devotionalien

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Täglich werden auf Österreichs Flohmärkten Reliquien aus dem 2. Weltkrieg und NS-Devotionalien gehandelt. Viele dieser Abzeichen, Gegenstände und Waffen fallen unter das NS-Verbotsgesetz (meist wegen Gravuren oder Abbildungen von Hakenkreuzen und SS-Runen. Ihr Verkauf ist deshalb bei Strafe verboten. Bei anderen sehr bedenklichen Gegenständen gibt es hingegen keine klaren gesetzlichen Regelungen, auch eine Judikatur ist bislang dazu kaum vorhanden.

So unterliegen Symbole mit eindeutigem nationalsozialistischem Bezug (zB: Reichsadler, Eisernes Kreuz, Triskele, GAU-Abzeichen, Landserhefte, Büsten und Porträts von führenden NSDAP-Mitgliedern), oder Gegenstände auf denen solche Symbole angebracht sind, oder neonazistische Gegenstände (zB:White-Power-Faust, Schwarze Sonne, Lebens/Todes/Odal-Runen) nach herrschender Meinung nicht dem NS-Verbots- und/oder Abzeichengesetz. Das Feilbieten solcher Gegenstände scheint aber aus Gründen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit absolut unvertretbar und soll deshalb rasch untersagt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert eine Verordnung gemäß § 287 Abs 3 GewO zu erlassen, die den marktmäßigen Verkauf von Gegenständen, die als Symbole mit nationalsozialistischem oder neonazistischem Bezug gelten, sowie Gegenstände auf denen Symbole mit nationalsozialistischem oder neonazistische Bezug angebracht sind, verbietet.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.