1708/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Genug gezahlt!“ für überhöhte Gebühren

 

Insbesondere für den Bund und die Gemeinden werden Gebühren – die Abgaben, die für tatsächlich erbrachte Leistungen verlangt werden – in zunehmendem Maß zu einer beachtlichen Einnahmequelle und einer Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger zu schröpfen. Und niemand entkommt diesen Kosten, weil sie „Kernbereiche“ betreffen – die Müllabfuhr, frisches Trinkwasser in den Leitungen, Ausweispapiere, Mietverträge, etc.   

 

Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Begrenzung der einzuhebenden Gebühren gibt es nicht. Vielmehr haben sich SPÖ und ÖVP sogar – zum ausschließlichen Wohl der Gemeindekassen – über das nur logische und aus der Verfassung herzuleitende Äquivalenz- bzw. Kostendeckungsprinzip (der Höhe der Gebühren muss einer entsprechenden Leistung gegenüberstehen) hinweggesetzt. So dürfen nach dem Finanzausgleichsgesetz Gemeindegebühren und damit die Vergütungen für die Tätigkeiten der Gemeinden doppelt so hoch sein, wie sie tatsächlich kosten. Neben den Schröpfaktionen des Finanzministeriums ist es somit auch den Kommunen ermöglicht, ihren Bürgern den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen.

 

Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht: Denn der von der Vorgängerregierung vollmundig verkündete „Gebührenstopp“ findet sich im jetzigen Regierungsprogramm von Rot und Schwarz nicht mehr wieder – die Bürgerinnen und Bürger wurden stattdessen in Hinblick auf Gebühren „vogelfrei“ erklärt – Faymann und Fekter erhöhen stattdessen alle Gebühren jährlich automatisch.

 

Der Gebührenwahnsinn wird dann besonders deutlich, wenn man nach Deutschland blickt. So fällt beispielsweise für eine Autozulassung in Deutschland eine Gebühr von durchschnittlich 25 Euro an, in Österreich dagegen eine Gebühr von über 160 Euro. Weiters kostet der deutsche Personalausweis 28,80 Euro, der österreichische 61,50 Euro. 

 

Nicht zu vergessen ist, dass dieser „Gebührenwucher parallel“ zu den ständig steigenden Lebenshaltungskosten für Lebensmittel, Energie, etc. geschieht. Gas, Strom – die „energetischen Grundnahrungsmittel“ der Haushalte – erfahren wie auch Treibstoffe enorme Verteuerungen, die für viele Menschen schon nicht mehr leistbar sind.


Deshalb steht für das BZÖ fest: „Genug gezahlt!“ für diese Wucher- und Geldbeschaffungsaktionen, denen zum Teil nicht einmal konkrete Behördenleistungen gegenüber stehen!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

1. Als Gebühren getarnte Steuern abschaffen!

Gebühren, denen überhaupt keine Leistung entgegensteht, sind keine Gebühren, sondern Steuern. Die Bürgerinnen und Bürger werden in derartigen Fällen klar betrogen. Die Finanzministerin ist daher aufgefordert, Gesetzesvorschläge dem Nationalrat vorzulegen, die diese bloßen Geldbeschaffungsvorschriften abschaffen. (z.B. § 15 Abs. 3 Z 5 FAG sowie Mietvertragsgebühr)

 

2. Abzockstopp jetzt! - Verankerung des Kostendeckungsprinzips in der Verfassung

In der Verfassung ist festzuschreiben, dass von den Bürgerinnen und Bürgern nur jene Kosten als Gebühren verlangt werden dürfen, die zur Bereitstellung der Leistung tatsächlich notwendig sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger vor „Wucher“-Gebühren geschützt werden.

 

3. Regelmäßige Kontrolle der Angemessenheit der Gebühren durch den Rechnungshof.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.