1713/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

DRINGLICHER ANTRAG

gem. § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

 

 

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler
an den Bundeskanzler
betreffend

Zukunftssicherungsschirm für Österreich statt Rettungsschirme für EU-Pleitestaaten und marode Banken

 

Die bislang bekannt gewordenen Ergebnisse des EU-Gipfels vom 26. Oktober 2011 sind enttäuschend. Wieder werden für die Rettung Griechenlands und der Banken hunderte Milliarden Euro auf Kosten der Steuerzahler zur Verfügung gestellt und schon mehr als eine Billion Euro riskiert, ohne dass angesichts der unverändert bedrohlichen Situation etlicher Euro-Länder damit die Sicherung des Euro gewährleistet wäre. Gleichzeitig droht eine neuerliche Kreditklemme mit entsprechenden Nachteilen bis hin zum Eigentumsverlust für die Wirtschaft und die Bürger. Das Bedrohungsszenario wird von der demokratisch mangelhaft legitimierten EU-Kommission darüber hinaus genutzt, um einen weiteren deutlichen Zentralisierungsschub in der EU durchzusetzen. Änderungen des EU-Vertrags in Richtung einer zentral gelenkten Haushalts- und Wirtschaftspolitik wurden eingeleitet.

Alles dies wurde entgegen monatelanger Ankündigungen von den Vertretern der österreichischen Bundesregierung in Brüssel – allen voran von Bundeskanzler und Finanzministerin – offenbar widerspruchslos unterstützt, obwohl Österreich für die zusätzlichen Lasten neue Kredite aufnehmen muss und die Staatsverschuldung ohnehin bereits ein Ausmaß erreicht hat, das zukünftige Generationen belastet. Der Nationalrat wurde in die Entscheidungsfindung nur pro forma einbezogen: Die entscheidenden Dokumente werden ihm bis heute vorenthalten, die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, auch nur eine Erklärung über die schon gefällten Entscheidungen abzugeben.

Der Bundeskanzler muss vom BZÖ gezwungen werden, vor dem Nationalrat überhaupt zu erscheinen; von einem Mitspracherecht des Nationalrats, wie es etwa in Deutschland gegeben ist, ist überhaupt keine Rede.

Die Lage wird also für die Österreicherinnen und Österreicher immer bedrohlicher - sowohl was die finanziellen Belastungen betrifft, als auch wegen der bevorstehenden Souveränitätsverluste. Es wäre daher mehr als notwendig, dass der österreichische Nationalrat endlich einen Zukunftsschutzschirm aufspannt, der sicherstellt, dass Repräsentanten Österreichs im Rahmen von Gipfelsitzungen in Hinkunft nicht mehr die Zukunft kommender Generationen aufs Spiel setzen können.

 

Das BZÖ schlägt daher folgendes vor:

Informationspflichten an den Nationalrat

Die Bundesregierung soll in Hinkunft verpflichtet werden, den Nationalrat umfassend über sämtliche Gipfelvorbereitungen und -ergebnisse zu informieren und in wichtigen Fragen die offizielle Linie gegenüber der EU auch durch entsprechende Anträge abstimmen zu lassen.

Volksabstimmung

Es reicht nicht, Volksabstimmungen aus populistischen Gründen in Aussicht zu stellen. Zu zentralen Fragen der Zukunft Österreichs sollen Volksabstimmungen verbindlich abgehalten werden müssen.

Schuldenbremse

Zum Selbstschutz der Regierungspolitiker vor den eigenen Begehrlichkeiten, bzw. den Begehrlichkeiten ihrer Kollegen, muss in der Bundesverfassung eine verbindliche Schuldengrenze mit Sanktionen festgeschrieben werden.

Bankenrettungspaket

Beim EU-Gipfel vom 26. Oktober 2011 wurde unter Anderem beschlossen, dass die Banken einerseits 50 Prozent der Schulden Griechenlands nachlassen, andererseits ihre Eigenkapitalquote auf neun Prozent Kapital höchster Güte und nach Berücksichtigung des Marktwerts von Staatsanleihen steigern müssen.

Für die österreichischen Banken ergäbe sich demnach ein Kapitalbedarf von geschätzten drei Mrd. Euro. Das bedeutet: Weitere Auszahlungen aus dem Bankenrettungspaket werden notwendig werden. Schon allein im Hinblick auf die Gefahr des Entstehens einer Kreditklemme für die Wirtschaft, werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein weiteres Mal in den sauren Apfel beißen müssen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Fehler des ersten Bankenpakets, wie etwa die Nicht-Begrenzung der Bonuszahlungen, bloßes Partizipationskapital statt Erwerb von Miteigentum, keine Trennung von Kommerz- und Investmentbanken etc. nicht wiederholt werden.

 


Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesvorschläge zur Sicherung der Zukunft Österreichs (Zukunftsrettungsschirm) ehebaldigst zur Beschlussfassung vorzulegen, die zumindest folgende Regelungen beinhalten müssen:

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragssteller die Gelegenheit zur mündlichen Behandlung zu geben.

 

 

 

Wien, am 28. Oktober 2011