1721/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend Kennzeichnung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung

 

Auf der Homepage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit ist zu lesen: „Viele Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. In Grippezeiten ist etwa jeder fünfte Lenker unter dem Einfluss von Medikamentenkonsum unterwegs – und das meist ohne sich der Gefahr der eingeschränkten Konzentrationsfähigkeit und des drohenden Kontrollverlustes bewusst zu sein. Manche Medikamente haben die gleiche Wirkung auf das menschliche Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen wie Alkohol, man sollte also besser das Fahrzeug stehen lassen. Zur besseren Einschätzung der Lage trägt bei, dass das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) die verpflichtende Kennzeichnung neu zugelassener Arzneipräparate, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen können, erreicht hat. Ein Dreieck mit Rufzeichen auf der Packung des Medikaments warnt vor gefährlichen Folgen im Straßenverkehr. Große Gefahr geht allerdings von Narkotika, Schlaf-, Allergie- und Beruhigungsmitteln sowie starken Präparaten gegen Schmerzen, Fieber und Entzündungen aus: Die beeinträchtigende Wirkung dieser Medikamente klingt oft erst nach 24 Stunden vollständig ab. Auch bei Präparaten gegen Bluthochdruck oder Brechreiz, bei Augentropfen mit Wirkung auf die Pupille, manchen Antibiotika oder "leichten" Psychopharmaka ist die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt.“

Die Einnahme suchterzeugender Medikamente wiederum bedeutet, dass diese, wenn sie nicht mehr eingenommen werden, in der Lage sind psychische oder körperliche Entzugserscheinungen zu erzeugen. Entzugserscheinungen können dabei sein: Nervosität, Zittern, Schweißausbrüche, Denkhemmung, Halluzinationen, Delirium, Bauchkrämpfe, Übelkeit, Brechreiz, oder Kreislaufzusammenbruch.

Egal ob Mittel gegen chronische Schmerzen, zur Lösung von Muskelverspannungen oder zur Unterstützung bei Erkältungskrankheiten – erst im Beipacktext verschiedenster Medikamente ist zu lesen, dass diese zu den suchterzeugenden Medikamenten gehören. Patientinnen und Patienten müssen daher mit solchen Medikamenten besonders sorgsam umgehen und auch von sich aus alles tun, um eine Dauermedikation mit diesen Medikamenten zu vermeiden.

 


Im Sinne der Bewusstseinsbildung und Konsumenteninformation sollte hier eine Kennzeichnung erfolgen. Das kann sein indem der bereits bestehende Hinweis bezüglich der Verkehrstüchtigkeit ausgeweitet wird, dass z.B. den Zusatz „s“ für suchterzeugend verwendet wird. Oder dass die Kennzeichnung „suchterzeugend“ auf der Außenverpackung für suchterzeugende Medikamente direkt aufgedruckt wird.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der in Erweiterung des bereits bestehenden Warnhinweises „beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit“ auch den Warnhinweis „suchterzeugend“ auf der Verpackung für alle jene Medikamente vorsehen wird, bei denen im Beipacktext darauf hingewiesen wird, dass diese in der Lage sind Sucht zu erzeugen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 15. November 2011