1731/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Stefan Markowitz, Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleichsetzung von Waldausgängen durch zertifizierte Waldpädagogen mit der freien Begehung des Waldes

 

Geführte Waldausgänge durch zertifizierte Waldpädagogen haben in der fortschreitenden technisierten Gesellschaft die wichtige Bedeutung unseren Kindern den Einfluss des Waldes auf unser Leben und unseren Lebensraum von Klein auf nahe zu bringen. Eine Maßnahme, die nicht nur von vielen Seiten unterstützt wird, sondern wobei auch versucht wird, diese geführten Waldausgänge möglichst vielen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.

 

Grundsätzlich ist die Begehung des Waldes zu Erholungszwecken frei. Eine gewerbliche Nutzung, und das sind die durch zertifizierte Waldpädagogen durchgeführten und auch aktiv von der EU geförderten Waldausgänge, bedürfen jedoch einer Genehmigung durch den Grundbesitzer.

Konkret heisst das: „Freie“ Waldpädagogen, die keinen eigenen Wald besitzen, müssen dazu von jedem Grundbesitzer dessen Wald sie besuchen jährlich eine schriftliche Zustimmungs-Erklärung einholen und auch vorweisen können.

 

Die österreichischen Täler und Wald-Regionen haben - mit wenigen Ausnahmen - eine sehr kleinbäuerliche Struktur. Wenn ein zertifizierter Waldpädagoge die von den Schulen zu Fuß am besten erreichbaren Waldstücke besucht, sind das bei ungefähr 15 Schulen und Kindergärten in einer Region, mitunter 30 Waldgebiete und bis zu 400 Eigentümer, von denen ein Teil gar nicht in der Region oder gar einem betroffenen Tal wohnt.

 

Allein diese Vereinbarungen zu treffen ist faktisch unmöglich und bedeuten einen nicht durchführbaren bürokratischen Aufwand. Hinzu kommt noch, dass Waldbesitzer, wenn sie erreicht werden, zwar sofort bereit sind ihre mündliche Erlaubnis zu erteilen aber doch keine schriftliche Zustimmung leisten wollen. Sie verweisen die Anfragenden dazu wiederum auf das „freie Begehen des Waldes zu Erholungszwecken“, was diese Wanderungen in ihren Augen einzig und alleine sind.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land und Forstwirtschaft wird ersucht, eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, dass Waldausgänge durch zertifizierte Waldpädagogen der freien Begehung des Waldes gleichzusetzen sind.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen

 

Wien, am 18. November 2011