1736/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend noch immer offene Temelin-Sicherheitsfragen

 

 

Im September 2000 gab es einen einstimmigen Beschluss der damaligen Parlamentsparteien: Österreich soll dem Abschluss des Energiekapitels in den EU-Beitrittsverhandlungen mit Tschechien erst nach Klärung aller offenen Fragen zustimmen. Beinahe zwölf Jahre später ist Tschechien zwar EU-Mitglied, die Sicherheitsfragen sind aber noch immer nicht gelöst. Zehn Jahre leere Versprechen der verantwortlichen Politiker!

Im Dezember 2001 wurde der Melker Prozess mit der Brüsseler Vereinbarung abgeschlossen. Die Tschechische Republik und Österreich kamen überein, dass internationale Experten sich über insgesamt sieben offene Sicherheitsfragen in Workshops und bilateralen Treffen austauschen werden. In der Brüsseler Vereinbarung (Kapitel VI) wurde festgelegt, dass die offenen Sicherheitsfragen vor Aufnahme des kommerziellen Betriebs im AKW Temelin gelöst sein müssen. Der Endbericht zum Melker Prozess 2005 bestätigte, dass es nach wie vor offene Sicherheitsfragen gab. In den höchst sicherheitsrelevanten Punkten (hochenergetische Leitungen und Sicherheitsventile) gab es die zugesicherten Nachrüstungen nicht. Trotzdem erfolgte im November 2006 die endgültige Betriebsgenehmigung von Temelin. Der österreichische Nationalrat reagiert auf die endgültige Betriebsgenehmigung mit einem einstimmigen Entschließungsantrag, in dem von der Bundesregierung die Einleitung von völkerrechtlichen Schritten gegen die Tschechische Republik (14. Dezember 2006) verlangt wird.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass  für Tschechien die Lösung der Sicherheitsfragen mittlerweile kein Thema mehr ist, stattdessen hegen sie Temelin-Ausbaupläne. Die österreichische Bundesregierung handelt trotz EU-rechtswidriger  Temelin-UVP nicht, beschwört aber wie vor einem Jahrzehnt die „Fortführung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie“.  Gleichzeitig wird ein „Eintreten für die vollständige Anwendung höchster Sicherheitsstandards auf internationaler Ebene.“ (1722/A(E)) gefordert.

In diesem Sinn stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die Lösung der offenen Sicherheitsfragen in Temelin sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen