1737/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schenk, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Novellierung Verpackungsverordnung

 

 

Die ARA (Altstoff Recycling Austria) hat seit 1993 de facto eine Monopolstellung bei der Altstoffsammlung, obwohl 1997 der freie Wettbewerb im gewerblichen Bereich ermöglicht wurde.

 

Die EVA GmbH versuchte erstmals 2001/2002 an diesem Wettbewerb teilnehmen. Unternehmen, die Verpackungen im Haushaltsbereich sammeln und recyceln müssen dies allerdings flächendeckend tun. Gegen Entgelt wollten sie die öffentlich aufgestellten Sammelcontainer der ARA mitbenutzen, was der ARA missfiel. Daraufhin kam 2002 die Bestätigung aus Brüssel, dass die Mitbenutzung nach aktueller Gesetzeslage möglich sei. 2003 entschied die EU-Kommission außerdem, dass das Haushaltssystem zu öffnen sei.

 

Allerdings verweigerten Städte- und Gemeindebund in den darauf folgenden Jahren Gespräche mit der EVA GmbH. Seitens des BMLFUW und der Kommunen wurde trotz EU-Rechtslage ein Gutachter bestellt, der bestätigen sollte, ob die Gemeinden mit der EVA kontrahieren müssen. Trotzdem es allgemein heißt „wer zahlt, schafft an“, war das Ergebnis für die Auftraggeber wenig zufrieden stellend.

 

Mittlerweile hat sich die EU-Kommission eingeschalten (nachdem die österreichische Wettbewerbsbehörde jahrelang erfolglos versucht hat zu vermitteln), es wurde ein Verfahren gegen die ARA eröffnet. Es geht um den Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderung von Wettbewerb.

 

2008 wurde vom damaligen Bundesminister Pröll eine Novelle der Verpackungsverordnung zugesagt, die den freien Wettbewerb im Haushaltsbereich klar regeln sollte. Doch dann kamen Neuwahlen und die Zeit des politischen Stillstands.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest bald eine Gesetzesvorlage zur Novellierung der Verpackungsverordnung vorzulegen, die eine eindeutige Regelung des freien Wettbewerbs bei haushaltsnahen Sammelsystemen beinhaltet.“

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.