1744/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

und Kollegen

betreffend

 

Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich sowie direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an Studierende

 

Familien in Österreich werden hauptsächlich auf Grundlage dreier Familienförderungsmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Sozialsystems unterstützt. Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag. So wesentlich die Effekte aus dem Zusammenwirken dieser Maßnahmen für die Familien in Österreich sind, so schwierig gestaltet sich die praktische Inanspruchnahme diese Unterstützungen bzw. Förderungen.

 

Für die Antragstellung und Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes etwa, ist jene Gebietskrankenkasse zuständig, bei der der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt wird. Die Familienbeihilfe sowie erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung sind beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit einem entsprechenden Formular zu beantragen.

Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit dieser ein Kinderabsetzbetrag zu, der die Unterhaltsbelastung abgelten soll. Empfänger dieser Steuererleichterung ist jener Elternteil, der auch die Familienbeihilfe bezieht, ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall nicht nötig.

 

Nicht nur die verschiedenen Auszahlungsstellen, sondern auch der Zeitpunkt zu dem die Zahlungen erfolgen, sollten im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung vereinheitlicht werden. Das Kinderbetreuungsgeld beispielsweise wird erst am Sechsten des Nachmonats, in dem Anspruch besteht, den Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Familienbeihilfe wird überhaupt nur zweimonatlichen ausbezahlt. Dies führt im Besonderen bei einkommensschwachen Familien zu Lücken im Budget, die durch die Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten und Festlegung eines „Zahltages" verhindert werden könnten. Darüber hinaus sollte mittels einer detaillierten Auflistung aller an die betroffene Familie ausbezahlten Leistungen mehr Transparenz geschaffen, und die Auszahlungsbelege derart gestaltet werden, dass auf einen Blick Aufschluss über den Stand der Auszahlungen erlangt werden kann.

 

Ein weiteres Anliegen, ist es im Sinne der bestmöglichen auch finanziellen Unterstützung unserer jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an Studierende endlich umzusetzen. Trotz zahlreicher Initiativen diesbezüglich, ist es immer noch so, dass die Eltern der Studierenden die Familienbeihilfe erhalten, nicht der Studierende selbst. Dies muss so rasch wie möglich korrigiert werden.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Vereinheitlichung der Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich, insbesondere den Zeitpunkt und die zuständige Stelle betreffend, sowie die direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an Studierende, die mit ihren Eltern nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, vorsieht."

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 18.11.2011