1746/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Schenk
und Kollegen
betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes
In Österreich gibt es rund 425.000 pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten. Über 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die pflegenden Angehörigen leisten dadurch volkswirtschaftlich einen bedeutenden Beitrag, ohne den die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich nicht möglich wäre. Mit dieser Pflege zu Hause sind nicht nur psychische und physische Belastungen, sondern insbesondere auch finanzielle Einbußen für die Angehörigen verbunden.
Pflegebedürftige Menschen in Österreich wollen darauf vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Einheitliche Regeln für die Gewährung des Pflegegeldes müssen geschaffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige bei der Einstufung gleich behandelt werden und ein ihrem Bedarf entsprechendes Pflegegeld erhalten. Denn die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden sehr entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder.
Damit aber den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen soll eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes rasch umgesetzt werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes vorsieht, um die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.