1753/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Doppelbesteuerung für zehntausende Pensionisten

 

Pensionisten, die eine Pension aus der  Bundesrepublik  Deutschland  beziehen,  haben – nach einer Gesetzesänderung in Deutschland  –  eine  Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für ihre deutschen Pensionseinkünfte zurückreichend bis zum Jahr 2005 erhalten.

Schon bisher war nach geltendem Doppelbesteuerungsabkommen der die Renten auszahlende Staat für die Besteuerung verantwortlich. In Deutschland erfolgt  die Besteuerung der Renteneinkünfte mittels Veranlagung, doch wird diese erst jetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2005 konsequent eingefordert.

Zentral ist das  Finanzamt  Neubrandenburg  für  alle  diese  Fälle  zuständig.  In  Österreich sind davon schätzungsweise 60.000  Personen  betroffen,  die  ihre  Steuererklärung nach Neubrandenburg schicken müssen. Viele Betroffene sind mit dem deutschen Steuerrecht nicht vertraut und können so die ihnen möglicherweise zustehenden Freibeträge nicht geltend  machen  bzw.  sind  gezwungen  einen  deutschen Steuerberater zu beauftragen für sie beim Finanzamt aktiv zu werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, im Finanzministerium eine zentrale Beratungsstelle zu schaffen, an die sich die Betroffenen um Hilfe wenden können. Gleichzeitig wird die Bundesministerin ersucht,  Gespräche  mit  ihrem  deutschen Amtskollegen mit dem Ziel einer unbürokratischen Lösung zu führen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.