1753/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Doppelbesteuerung für zehntausende Pensionisten
Pensionisten, die eine Pension aus der Bundesrepublik Deutschland beziehen, haben – nach einer Gesetzesänderung in Deutschland – eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für ihre deutschen Pensionseinkünfte zurückreichend bis zum Jahr 2005 erhalten.
Schon bisher war nach geltendem Doppelbesteuerungsabkommen der die Renten auszahlende Staat für die Besteuerung verantwortlich. In Deutschland erfolgt die Besteuerung der Renteneinkünfte mittels Veranlagung, doch wird diese erst jetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2005 konsequent eingefordert.
Zentral ist das Finanzamt Neubrandenburg für alle diese Fälle zuständig. In Österreich sind davon schätzungsweise 60.000 Personen betroffen, die ihre Steuererklärung nach Neubrandenburg schicken müssen. Viele Betroffene sind mit dem deutschen Steuerrecht nicht vertraut und können so die ihnen möglicherweise zustehenden Freibeträge nicht geltend machen bzw. sind gezwungen einen deutschen Steuerberater zu beauftragen für sie beim Finanzamt aktiv zu werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, im Finanzministerium eine zentrale Beratungsstelle zu schaffen, an die sich die Betroffenen um Hilfe wenden können. Gleichzeitig wird die Bundesministerin ersucht, Gespräche mit ihrem deutschen Amtskollegen mit dem Ziel einer unbürokratischen Lösung zu führen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.