1755/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Heidrun Silhavy, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Franz Hörl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Tourismusbetriebe

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat in der neuen österreichischen Tourismusstrategie im Kapitel „Rahmenbedingungen: Wettbewerbsfähigkeit erhöhen“ festgehalten, dass Tourismus eine klassische Querschnittsmaterie ist und eng mit den Bereichen Steuer- und Abgabenrecht, Gewerberecht, Umweltschutz, Verkehr, Sicherheit, neue Technologien, Bildung, Kultur etc. verknüpft ist. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, ist es erforderlich, die Verwaltungskosten gerade für kleinere Betriebe zu minimieren und steuer und bilanzrechtliche Vorschriften anzupassen, um den Erfordernissen der Tourismusbranche gerecht zu werden.

 

Daher wird u.a. vorgeschlagen:

·               Evaluierung der tourismusrelevanten Vorschriften

·               Senkung der Verwaltungslasten auch  für Tourismusbetriebe und die Betriebe der Freizeitwirtschaft

·               Berücksichtigung der Anliegen der Kleinbetriebe bei der nächsten Steuerreform

·               Laufende Modernisierung der Berufsbilder im Tourismus

·               Sicherstellung einer fundierten und zukunftsfähigen Ausbildung als Grundlage für die Spitzenkräfte von Morgen, die der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus gerecht wird.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um die Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Tourismusbetriebe zu sichern und zu erhöhen wird die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ersucht,

·        die Rahmenbedingungen für Tourismusunternehmungen und Betriebe der Freizeitwirtschaft ständig im Sinne einer Minimierung bürokratischer Hemmnisse zu evaluieren bei Sicherung von sozialen, gesundheitlichen, konsumentenschutzrechtlichen und ökologischen Aspekten,

·        und eine fundierte und zukunftsfähige Ausbildung als Grundlage für die Spitzenkräfte von morgen zu sichern, die der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus gerecht wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.