1762/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Abschaffung des Hauptschullehrplans und ausschließliche Verwendung des AHS-Unterstufenlehrplanes an Neuen Mittelschulen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Ab den bestehenden Modellversuchen zur Neuen Mittelschule erfolgt die Beurteilung der SchülerInnen nach unterschiedlichen Lehrplänen. Für SchülerInnen mit AHS-Reife werden die Kriterien des AHS-Unterstufenlehrplanes herangezogen, für die anderen gelten die Regelungen der 2. bzw. 3. Leistungsgruppe der Hauptschule.

 

Eine analoge Regelung, allerdings mit einem für die Neuen Mittelschulen neu zu erstellenden Lehrplan, ist für die Umstellung aller Hauptschulen auf Neue Mitteschulen geplant. Das Gesetz über die Neuen Mittelschulen sieht für diese einen Lehrplan vor, der in „grundlegende“ und „vertiefende“ Allgemeinbildung differenziert wird.

 

Die „vertiefende“ Allgemeinbildung entspricht weitestgehend der in der AHS-Unterstufe vorgesehenen „umfassenden und vertieften“ Allgemeinbildung und ist auch mit den entsprechenden Berechtigungen den Übertritt in höhere Schulen betreffend verbunden. Die „grundlegende“ Allgemeinbildung wird in der Praxis auf dem Niveau zwischen der 2. und 3. Leistungsgruppe der derzeitigen Hauptschulen angesiedelt sein. Eine Beurteilung nach dem Lehrplan der „grundlegenden“ Allgemeinbildung bedeutet für die betreffenden SchülerInnen eine deutliche Benachteiligung und Diskriminierung, da der Besuch einer mittleren oder höheren Schule mit hohen Hürden verbunden bzw. unmöglich ist.

 

Als Beurteilungsform ist für die Neue Mittelschule eine Kombination aus Ziffernnoten und Portfolio geplant. Die Ziffernnoten werden erst ab der 3. Klasse/ 7. Schulstufe mit dem Hinweis auf den angewendeten Lehrplan versehen. Die Differenzierung der Lehrpläne in „grundlegende“ und „vertiefte“ Allgemeinbildung ist jedoch für alle Schulstufen vorgesehen. In den ersten beiden Schulstufen können Eltern und SchülerInnen somit nicht erkennen, ob nach der „grundlegenden“ oder „vertiefenden“ Allgemeinbildung beurteilt wurde.


Damit nach der Neuen Mittelschule allen SchülerInnen die formale Möglichkeit zum Übertritt in eine höhere Schule gegeben wird sollte  nur die Leistung, nicht jedoch die Form der Beurteilung für die Übertrittsberechtigung maßgeblich sein. Daher sollten alle SchülerInnen nach dem gleichen Lehrplan unterrichtet und beurteilt werden wie SchülerInnen der  AHS-Unterstufen. Der Kernbereich des AHS-Unterstufenlehrplanes muss standardisiert geprüft werden, der Erweiterungsbereich bietet Möglichkeiten für die schulautonome Schwerpunktsetzung und individuelle Leistungsvereinbarungen.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, in der Regierungsvorlage zur Einführung der Neuen Mittelschule an Stelle der Hauptschule dem Lehrplan ausschließlich die „umfassende und vertiefte“ Allgemeinbildung zu Grunde zu legen. Die Beurteilung der SchülerInnen in den Kernbereichen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Geometrisch Zeichnen/Latein hat in standardisierter Form zu erfolgen, über die Erweiterungsbereiche sollen schulautonome Schwerpunkte eingerichtet und individuelle Leistungsvereinbarungen getroffen werden können.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.