1763/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 06.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Einführung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache für gehörlose SchülerInnen
BEGRÜNDUNG
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist im Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes als eigenständige Sprache anerkannt. Die Einführung der ÖGS als Unterrichtssprache ist daher überfällig. Gehörlose Kinder und Jugendliche müssen das Recht erhalten, in ihrer eigenen Sprache unterrichtet und geprüft zu werden.
Damit die ÖGS als Unterrichtssprache herangezogen werden kann, bedarf es einer entsprechenden Änderung in den Schulgesetzen und Verordnungen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, dass die Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtssprache in allen Gesetzen und Verordnungen zum Schulrecht verankert wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.