1763/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache für gehörlose SchülerInnen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist im Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes als eigenständige Sprache anerkannt. Die Einführung der ÖGS als Unterrichtssprache ist daher überfällig. Gehörlose Kinder und Jugendliche müssen das Recht erhalten, in ihrer eigenen Sprache unterrichtet und geprüft zu werden.

 

Damit die ÖGS als Unterrichtssprache herangezogen werden kann, bedarf es einer entsprechenden Änderung in den Schulgesetzen und Verordnungen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, dass die Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtssprache in allen Gesetzen und Verordnungen zum Schulrecht verankert wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.