1764/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend geplantes menschenrechtswidriges Anti-Terrorgesetz in Saudi Arabien

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit März 2011 hat das saudi-arabische Regime eine neue Offensive gegen die zivilgesellschaftliche Reformbewegung im Land gestartet indem Hunderte von friedlichen Demonstranten und Reformbefürwortern inhaftiert wurden. Viele wurden zwar wieder freigelassen, aber andere sitzen weiterhin ohne eine formelle Anklage in Haft oder wurden wegen vager, angeblich sicherheitsbezogener Straftaten angeklagt. Gleichzeitig bereitet Saudi Arabien ein neues Antiterrorgesetz vor, welches die bereits angespannte und düstere Menschenrechtssituation im Land noch weiter verschärfen würde: Amnesty warnt eindringlich davor, dass mit dem Gesetz ein weiteres Mittel zur Unterdrückung friedlicher regimekritischer Stimmen durch die künftige Etikettierung als „terroristische Straftat“ geschaffen würde und dass eine ganze Reihe von derzeitigen missbräuchlichen Praktiken, wie willkürliche Verhaftungen, lange Isolierungshaft und durch Folter erzwungene Geständnisse legalisiert werden sollen (Amnesty International „Saudi-Arabien Repression in the Name of Security“ vom 1.12.2011). Allein auf das Infragestellen der Integrität des Königs oder des Kronprinzen soll eine Strafe mit bis zu 10 Jahren Haft stehen. Es fehlen Definitionen zu Kernbegriffen, wie zB. dazu was eine „terroristische Vereinigung“ ist. Isolationshaft könnte pauschal für 4 Monate und danach unbefristet verhängt werden. Das Gesetz würde durch Verschärfungen bezüglich Isolationshaft, geheimer Verhaftungen und Ausweitung der Befugnisse des Innenministeriums zulasten unabhängiger RichterInnen, einen Freischein zur – sogar unbefristeten -Inhaftierung von „Tatverdächtigen“ ohne Anklage oder Gerichtsverfahren ausstellen. Dieser Freischein würde vor allem zur Unterdrückung und Verfolgung von RegimegegnerInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und friedlichen DemonstrantInnen verwendet werden und würde einer massiven Verletzung grundlegender Menschenrechte, wie dem Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, und des Folterverbots und des Willkürverbots Vorschub leisten.


Als Staat, der derzeit einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat innehat und gleichzeitig Vertragspartner der in Wien zu errichtenden, unter der Namensherrschaft von König Abdullah stehenden Organisation „Internationales König-Abdullah-Zentrum für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog“ ist, muss Österreich hier klar Stellung beziehen, wenn es menschenrechtlich glaubwürdig bleiben will. Die Regierung muss Saudi Arabien dazu auffordern, diesen menschenverachtenden Gesetzesentwurf so abzuändern dass er die internationalen menschenrechtlichen Standards erfüllt und die derzeitigen menschenrechtswidrigen Praktiken in Saudi-Arabien unter Strafe stellt.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert von Saudi-Arabien eine Abänderung des Entwurfs seines Anti-Terrorgesetzes zu fordern, die es in Einklang mit den internationalen Menschenrechten und Menschenrechtsstandards

bringt, insbesondere Saudi-Arabien dazu aufzufordern

 

1.    sicherzustellen, dass die enthaltenen Straftatbestände international anerkannten Straftatbeständen entsprechen und hinreichend klar und eng definiert sind;

2.    sicherzustellen, dass es zu keinen willkürlichen Inhaftierungen oder Inhaftierung ohne vorherige Anklage und nachfolgendes Gerichtsverfahren kommt;

3.    faire Gerichtsverfahren vor ordentlichen, unabhängigen Gerichten entsprechend den internationalen Menschenrechtsstandards sicherzustellen;

  1. sicherzustellen, dass Todesstrafen die über Personen verhängt wurden, die zum Tatzeitpunkt unter 18 waren, umgewandelt werden sowie alle Todesstrafen, die ohne ein faires Gerichtsverfahren vor einem ordentlichen, unabhängigen Gericht, welches den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht, umgewandelt werden;

5.    Folter zu verhindern, indem – unter anderem - lang andauernde Isolationshaft und  geheime Inhaftierungen verboten werden, Foltervorwürfe durch unabhängige Stellen untersucht werden und durch Folter erpresste Geständnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen;

6.    alle politischen Häftlinge, die derzeit allein aufgrund ihres friedlich ausgeübten Rechtes auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind, freizulassen.

7.    generell die Abschaffung der Todesstrafe anzudenken.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.