1767/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ende der Diskriminierung gehörloser LehrerInnen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Trotz jahrelanger Bemühungen um den freien Zugang zur LehrerInnenausbildung für Menschen mit Behinderungen, Anerkennung der Ausbildung sowie Zulassung zum LehrerInnenberuf kommt es immer noch zu neuen Diskriminierungen. So schließt die dem Nationalrat zur Information übermittelte  „351. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern“ Gehörlose von der Ausbildung zum/zur SportlehrerIn aus. Darin wird die angemessene Sprachbeherrschung in Deutsch sowie die mündliche „Gewandtheit im sprachlichen Ausdruck“ als Voraussetzung für die Ausbildung vorgeschrieben.

 

Insbesondere an Schule für gehörlose Kinder aber auch im Rahmen des Inklusiven Unterrichts werden LehrerInnen, auch solche für die Bewegungserziehung, benötigt, welche gebärdensprachkompetent sind. Die ausschließliche Konzentration auf die deutsche Sprache diskriminiert damit einerseits gehörlose LehramtsstudentInnen, und verhindert andererseits die Bereitstellung von - in der Österreichischen Gebärdensprache ausreichend kompetenten und geprüften - LehrerInnen für den Unterricht in Bewegung und Sport an Schulen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, in den Verordnungen über die Eignungs- und Abschlussprüfungen für LehrerInnen die Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtssprache anzuerkennen und gehörlosen Menschen die Ausbildung zum/zur LehrerIn zu öffnen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.