1768/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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Abschaffuner ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Abschaffung der Sonderschulen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Damit ist Österreich völkerrechtlich zur Umsetzung der Konvention verpflichtet.

In Artikel 24 (Bildung) der UN-Konvention heißt es in Absatz 1:

(1)  Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und  auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen,  gewährleisten die Vertragsstaaten eine integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen….

 

Im Rahmen der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes (NAP) für Menschen mit Behinderungen hat das BMUKK einen breit angelegten Diskussions- und Aushandlungsprozess zur Umsetzung von Art. 24 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung initiiert. Zentral geht es dabei um die Frage, mit welchen strukturellen, organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen  die österreichische Schul- und Bildungslandschaft nachhaltig weniger aussondernd, also insgesamt inklusiver gestaltet werden kann.

 

Inklusiver Unterricht bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mittendrin sind im Schulgeschehen, nicht nur dabei. Dazu müssen die Rahmenbedingungen an den Schulen entsprechend angepasst werden. Im Gegensatz zum Integrativen Unterricht bedeutet Inklusiver Unterricht die Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit für Schüler/innen mit Behinderungen.

Die Sonderschullehrpläne sind unflexibel und müssen abgeschafft und durch individuelle Lehrpläne ersetzt werden. Ziel muss es sein, die Schüler/innen an ihr Leistungsmaximum heranzuführen, ihre Begabungen zu fördern und ihre Schwächen auszugleichen. Keinesfalls dürfen Unterrichtsinhalte pauschal gekürzt werden, wie dies derzeit der Fall ist.


Die Sonderschulen sollen  zu Kompetenzzentren für inklusiven Unterricht und Förderung umgebaut werden, wie zum Beispiel im Bezirk Reutte und in weiten Teilen der Steiermark bereits geschehen. Die Kompetenzzentren helfen den Schulen bei der Gestaltung des Unterrichts, bieten Weiterbildung für Lehrer/innen an, Koordinieren die benötigten Schulplätze im jeweiligen Bezirk, organisieren Fahrtendienste und sorgen für die nötigen Ressourcen. Dort bekommen auch Eltern Hilfe und Beratung. Im Sinne der Partizipation sollen an den Kompetenzzentren auch BeraterInnen mit Behinderungen angestellt werden.

 

Im Bereich der LehrerInnen-Ausbildung muss sichergestellt werden, dass jedeR LehrerIn Grundkenntnisse im Bereich der inklusiven Pädagogik erhält, um in einer Inklusionsklasse unterrichten zu können.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, unter Einbindung behinderter ExpertInnen eine Gesetzesvorlage zu entwerfen und dem Nationalrat vorzulegen, welche die Umwandlung der bestehenden Sonderschulen in Kompetenzzentren für inklusiven Unterricht zum Inhalt hat und für alle SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den inklusiven Unterricht verwirklicht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.