1771/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 06.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch
übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Stefan Markowitz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aufnahme des Themas Suchtbehandlung in die Studienpläne des Medizinstudiums
Im Schnitt hat bereits jeder vierte Österreicher ein Suchtproblem (Nikotin, Alkohol, Medikamente, Spielsucht, Heroin, Internet etc). Die Präsenz dieses Themas spiegelt sich jedoch in den Studienplänen des Medizinstudiums in keiner Weise wider.
Das hat zur Folge, dass junge Ärztinnen und Ärzte weder ausreichend für die Suchtthematik sensibilisiert noch zur späteren Durchführung von Behandlungen ermuntert werden.
Suchterkrankungen und ihre Behandlung sollten demnach verpflichtender Bestandteil des Medizinstudiums werden.
Nur so kann sichergestellt werden, dass den jungen Medizinerinnen und Medizinern ein ausreichendes Grundlagenwissen und damit „Werkzeug“ in den Versorgungsbereichen Prävention, Diagnostik, Beratung und Behandlung zur Verfügung steht. So können Diagnosen rechtzeitig gestellt und weitere Therapien - entsprechend den vielen unterschiedlichen Dimensionen der Erkrankung – veranlasst werden.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung auf die Aufnahme des Themas Suchterkrankungen und deren Behandlung als verpflichtenden Bestandteil in die universitäre Ausbildung von jungen Medizinern hinzuwirken.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 6. Dezember 2011