1775/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitutionsbehandlungen

 

Seit dem Jahr 2007 hat sich die Versorgungssituation mit substituierenden Ärzten in Österreich kontinuierlich verschlechtert. In sechs Bundesländern gibt es laut ÖBIG- Bericht 2011 in mindestens einem Bezirk keine zur Substitutionsbehandlung berechtigten niedergelassenen Ärzte mehr.

In Niederösterreich substituierten vor Inkrafttreten der Weiterbildungsverordnung 2007 noch 305 ÄrztInnen, heute sind es nur mehr 50. In Oberösterreich waren es laut ÖBIG-Bericht 2010 im Jahr 2007 noch 200 substituierende Ärzte, im Juni 2011 sind es laut Gesundheitsministerium nur mehr 78.

Das übergeordnete gesundheitspolitische Ziel in der Behandlung von drogenabhängigen Menschen muss sein, möglichst viele der schätzungsweise 25.000 bis 37.000 Opioidabhängigen in Österreich in einer Therapie mit dem Ziel zu erfassen, diese in ein selbstverantwortliches Leben zu bringen das auch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Versorgung mit behandelnden Ärzten. Hier besteht dringender politischer Handlungsbedarf im Sinne einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für subsituierende Ärzte. Grundvoraussetzung dafür ist insbesondere ein flächendeckendes und einheitliches Honorarsystem für Leistungen im Zuge von Substitutionsbehandlungen. Tatsächlich gibt es derzeit nur in Wien, Oberösterreich und Tirol Abrechnungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte. Dabei wird die Versorgung in der Substitutionstherapie zu 76% von niedergelassenen Allgemeinmedizinern abgedeckt.

Die Honorarvereinbarungen sind zwischen den Ärztekammern und Gebietskrankenkassen auszuhandeln, die grundsätzlich autonom sind. Es liegt aber in der politischen Verantwortung des zuständigen Gesundheitsministers darauf einzuwirken, diese Missstände beseitigt werden..

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, eine bundesweit einheitliche Abgeltung der Leistungen von Ärzten im Zuge der Substitutionsbehandlung zwischen Ärztekammern und Krankenkassen sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 6. Dezember 2011