1779/A XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz  über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, geändert wird.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz  über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, geändert wird.

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz  über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999,  zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 69 wird der Absatz 3a wie folgt geändert:

 

„(3a) Der Förderzins für flüssige Kohlenwasserstoffe beträgt folgenden Prozentsatz von der Berechnungsbasis:

 

1.    bei einer Berechnungsbasis von weniger als 75 Euro pro Tonne Rohöl 2%,

2.    bei einer Berechnungsbasis von 75 bis 600 Euro pro Tonne Rohöl steigt der Prozentsatz linear von 2% auf 33 %,

3.    bei einer Berechnungsbasis von mehr als 600 Euro pro Tonne Rohöl 33 %.“

                                        


 

2. In § 69 wird der Absatz 3b wie folgt geändert:

 

„(3b) Der Förderzins für gasförmige Kohlenwasserstoffe beträgt folgenden Prozentsatz von der Berechnungsbasis:

 

1.    bei einer Berechnungsbasis von weniger als 1500 Euro pro TJ Erdgas 7%,

2.    bei einer Berechnungsbasis von 1500 bis 8800 Euro pro TJ Erdgas steigt der Prozentsatz linear von 7% auf 37 %,

3.    bei einer Berechnungsbasis von mehr als 8800 Euro pro TJ Erdgas 37 %.“

 

 

 

Begründung:

 

 

Angesichts der unlängst aufgeflammten Diskussion um die mögliche Schiefergasförderung in Niederösterreich muss auf einen Missstand aufmerksam gemacht werden, durch den die Republik Österreich auf erhebliche Vermögenswerte verzichtet.

 

Die inländische Jahresproduktion von Rohöl beträgt derzeit knapp 900.000 Tonnen und von Gas 1,8 Milliarden Kubikmeter. Der Eigentümer dieser Vorräte ist die Republik Österreich. Der Produktionswert beträgt rund  eine Milliarde Euro. Alleine aufgrund der gestiegenen Energiepreise ist der Produktionswert in den letzten sieben Jahren um 400 Millionen Euro gestiegen.

Die Republik hebt nun von den Förderunternehmen einen Förderzins ein. Wie den Budgetdaten zu entnehmen ist, sind die Einnahmen aus dem Förderzins in den letzten sieben Jahren lediglich um 85 Millionen Euro gestiegen. Somit hat die Bundesregierung bisher darauf verzichtet, den Förderzins anzupassen und die hohen Gewinne verbleiben vornehmlich bei den Konzernen, da die geförderten Volumina natürlich zu Weltmarktpreisen gehandelt werden.

 

Mit einer Anpassung des Förderzinses könnten die Republik als Eigentümer und in weiterer Folge die Steuerzahler profitieren. Diese Einnahmen dürfen allerdings nicht im Budget oder gar in diffusen Hilfsprogrammen versickern, sondern sollen für die vermehrte Nutzung kostengünstiger, erneuerbarer Energieträger im Wärmebereich gesichert werden. Damit kann die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern verringert und die Heizkosten der privaten Haushalte gesenkt werden.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Wirtschaftsauschuss ersucht sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.