1785/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 07.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gartelgruber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erstellung einer Studie zum Thema Zwangsverheiratung
Anfang November 2011 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Studie zum Thema „Zwangsehen in Deutschland“ präsentiert. Die fast 160 Seiten umfassende Studie wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums unter der Leitung der Hamburger Lawaetz-Stiftung und der Frauenorganisation Terre des Femmes erstellt. Die Studie zeigt auf, dass viele Opfer einen deutschen Pass haben und aus religiösen Migrantenfamilien stammen. Fast die Hälfte (44 Prozent) der Zwangsverheirateten oder davon Bedrohten sind deutsche Staatsbürger, rund 95 Prozent sind Mädchen und Frauen, fast 30 Prozent von ihnen Minderjährige. Beinahe zwei Drittel der Opfer stammen aus stark religiös geprägten Familien.
Auch in Österreich gibt es Opfer von Zwangsverheiratung, über eine Dunkelziffer von ca. 200 Fällen wird gesprochen. Eine Ehe, die gegen den freien Willen eines Menschen geschlossen wird, ist eine schwerwiegende Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Ein solches Verhalten lässt sich nicht mit den Grundwerten eines Rechtsstaates vereinbaren. Kultur, Religion und Traditionen von Migranten haben sich dem demokratisch legitimierten Recht in Österreich anzupassen.
Um die Fälle von Zwangsverheiratung effektiver bekämpfen zu können, ist auch in Österreich eine Studie zu diesem Thema von Nöten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, eine Studie zum Thema Zwangsverheiratung in Auftrag zu geben.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.