1795/A XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung des ORF-Gesetzes

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2010 wird wie folgt geändert:

1. In § 20 Abs. 3 Z 6, § 26 Abs. 2 Z 4 und § 28 Abs. 2 Z 5 wird das Wort „Parlamentsmitarbeitergesetzes“ durch die Worte „Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes“ ersetzt.

2. In § 49 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) § 20 Abs. 3, § 26 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. xxx/2012 treten am 1. Februar 2012 in Kraft.“

 

Begründung:

Die Änderung dient der Berichtigung eines Redaktionsversehens.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss