1797/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petzner, Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend  Steigerung des nationalen Musikanteils im Radio

 

Eine im Dezember 2009 zwischen dem ORF und der Musikindustrie vereinbarte Selbstverpflichtung  sieht vor, dass die drei nationalen und neun regionalen Sender bis 2011 einen 30-prozentigen Anteil an österreichischer Musik (mit einer Spannungsbreite von 1,5%) im Programm unterbringen. Frankreich hat diese Entwicklung bereits hinter sich. Als Reaktion auf das wenig erfolgreiche Modell der Selbstverpflichtung wurde dort 1996 eine gesetzliche Quote für nationale Lieder im Radio eingeführt. Radiostationen wurden verpflichtet, mindestens 60% der Sendezeit mit Produktionen europäischer Künstler, sowie 40% mit Produktionen französischer Interpreten auszufüllen. Diese 40% sollen zur Hälfte aus Neuheiten bestehen, also Musiker, welche noch keine zwei Veröffentlichungen mit Goldstatus (100 000 verkaufte Einheiten) vorweisen können. Eine Ausnahme dieser Regelung bildet der Zeitraum zwischen 22:30 Uhr und 6:30 Uhr: hier dürfen die Sender spielen, was sie wollen. Die Quotenvorgabe bezieht sich nicht auf die Sendezeit der Lieder in Minuten, sondern auf die Anzahl der gespielten Interpreten. Auch wenn die Spielzeit eines Liedes nach kurzer Zeit abgebrochen wird, zählt es dennoch zur Einhaltung der Vorgaben. Mit dem Hohen Rat für audiovisuelle Medien (Conseil supèrieur de l´audiovisuel-CSA) verfügt Frankreich über eine Regulierungs- und Kontrollinstanz. Der CSA überwacht Hörfunk und Fernsehen und stellt sicher, dass die rechtlichen Verpflichtungen (die in so genannten „Leistungsverzeichnissen“ festgeschrieben sind) eingehalten werden. Diese französische Regelung war an ein Gesetz zur Förderung an die französische Sprache gekoppelt und wurde nicht als Förderung der heimischen Musikindustrie verstanden, denn eine solche wirtschaftliche Standortförderung widerspräche EU-Wettbewerbsrichtlinien. Auch wurde die Regelung im Jahr 2000 modifiziert und nach drei Radioformaten gestaffelt.  Während die Formate für ältere Zielgruppen einen französischsprachigen Musikanteil von 60 Prozent aufweisen müssen, haben die Jugendformate nur noch einen Anteil 35 Prozent zu erfüllen. Dies entspricht tendenziell auch den deutschen Musikanteilen bei den öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen in Deutschland.

 

Die Förderung österreichischer Musikproduktionen soll heimischen Talenten eine Chance geben, sich gegen den kostengünstigere, meist aus den USA bezogene Produktionen im Radio durchsetzen zu können, um so ihren Bekanntheitsgrad und damit den Verkauf ihrer musikalischen Werke zu steigern. Österreich soll nicht länger Schlusslicht beim Anteil heimischer Musik im Radio sein.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert,  ehest bald Maßnahmen in Anlehnung an das französische Modell zu ergreifen, um den Anteil an nationaler Musik im Radio zu steigern.“

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.