1804/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend

 

Verankerung der Ernährungs- und Verbraucherbildung in der Neuen Mittelschule

 

 

Der Entwurf betreffend den Lehrplan der NMS sieht vor, dass der Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“, welcher bis dato in der Hauptschule unterrichtet wurde, als alternativer Pflichtgegenstand bei u. a. „..lebenskundlicher...“ Schwerpunktsetzung vorgesehen ist. Begründet wird dieses Faktum mit hoher Wahrscheinlichkeit damit, dass sich der Entwurf am LP der gymnasialen Unterstufe orientiert und dort das Fach nicht vorgesehen ist. Mit dem Weglassen des Faches aus dem Pflichtfächerbereich in der NMS wird jedoch eine mögliche Chance vergeben, ALLE SchülerInnen in der Pflichtschule mit Kompetenzen zur Bewältigung des Alltags auszustatten. Dies würde eine Schulentwicklung bedeuten die sich gegen die gesellschaftlichen Entwicklungen bewegt und auch die bildungspolitische Antwort auf WHO-Mitgliedschaft und OECD-Anforderungen vermissen lässt.

 

Angesichts wachsender gesundheitlicher Probleme, die ihren Ursprung in der (falschen) Ernährung haben (Übergewicht, Diabetes Typ 2 bei Kindern und Jugendlichen etc.), sowie der Zunahme von Überschuldung privater Haushalte aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Kompetenzen und der wachsenden Bedeutung der VerbraucherInnenbildung muss hier auf die Notwendigkeit einer Ernährungs- und VerbraucherInnenbildung für ALLE im Bereich der Sekundarstufe 1 hingewiesen werden.

 

Der Lehrplan im angesprochenen Fach beinhaltet die Anbahnung vor allem dieser Kompetenzen und sollte eher noch deutlicher ausgebaut werden. Es ist gesellschaftspolitisch bedenklich, um nicht zu sagen verantwortungslos, eines jener Fächer aus dem Pflichtkanon zu streichen, das sich der Kompetenzbildung für die Bewältigung des Lebensalltags verschrieben hat. Es kann auch nicht Ziel der schulischen Bildung (Allgemeinbildung) sein, genau jene Bereiche an außerschulische, nonformale Lernorte abzugeben, die für die Werteentwicklung einer Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag leisten. (In Kochstudios lernen Kinder vielleicht kochen, die Zusammenhänge zwischen Konsum, Ernährung, Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Verantwortung jedes/r Einzelnen sind dort jedoch kein Thema.)

 

Es gibt bereits viele Initiativen in der Gesundheits- und Ernährungsbildung - auch in der AHS - und sie sind wünschenswert. Forschungsergebnisse zeigen jedoch, dass all diese Initiativen nur dann erfolgreich sind, wenn sie in langfristige Lernprozesse eingebunden und von einem didaktischen Gesamtkonzept getragen sind. Dazu ist es im Zuge des Reformprozesses notwendig, einen Pflichtgegenstand wie "Ernährung und Haushalt" zu etablieren und diesen auch mit einem Stundenkontingent (3-4 Stunden in der Sek 1) auszustatten, wo handlungsorientiertes Gesundheits-, Ernährungs- und VerbraucherInnenlernen möglich wird.

 

 

Die LehrerInnenausbildung wurde auch im Fachbereich Ernährung und VerbraucherInnenbildung sowohl in fachdidaktischer als auch fachwissenschaftlicher Ausrichtung auf Hochschulniveau angehoben. Die österreichischen AusbildnerInnen dieses Fachbereichs sind international vernetzt (D-A-CH) und im fachlichen Austausch, entwickeln Konzepte (Referenzrahmen) und publizieren bedeutsame Ergebnisse (z. B. Methodenmanual). Das gängige Vorurteil, es handle sich bei diesem Unterrichtsgegenstand ausschließlich um fachpraktische Übungen („nur kochen“) ist ebenso überholt, wie die Vorstellung, dass jede, die nicht zwei linke Hände hat, dieses unterrichten kann.

 

Eine eingehende Prüfung der angeführten Argumente zur Verankerung der Ernährungs- und VerbraucherInnenbildung im Pflichtkanon der NMS ist notwendig. Die aktuelle Bildungsdiskussion, der Entwurf einer neu gedachten Sekundarstufe 1, eröffnet die Chance eine wirksame Gesundheits- Ernährungs- und VerbraucherInnenbildung für ALLE strukturell zu verankern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Verankerung der Ernährungs- und Verbraucherbildung als Pflichtgegenstand im Lehrplan der Neuen Mittelschule, vorsieht."

 

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 07.12.2011