1810/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.01.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Komplettreform der AMA und Auflösung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH „AMA-Marketing“

 

Die Beschwerden über den Agrarmarkt Austria (AMA) sind gewaltig. Diese wird von den Kundinnen und Kunden, den österreichischen Landwirtinnen und Landwirten, nicht als effizientes Dienstleistungs- und Beratungsorgan sondern als bürokratischer Beamten- und langsamer Kontrollapparat, am verlängerten Arm des Bundes, wahrgenommen.

Aus diesem Grund ist eine Restrukturierung und inhaltliche Reform dieser Einrichtung unumgänglich. Das bedeutet, die Agrarmarkt Austria muss wieder spürbar für die Landwirtinnen und Landwirte da sein und ihre Tätigkeit auf die zwei wichtigen Funktionen: Eine jährlich rechtzeitige Kontrolle und Administration gemäß EU-Gesetzgebung und eine seriöse beratende Funktion in fachlichen Angelegenheiten einschränken.

 

Die Landwirtinnen und Landwirte wollen dass für ihr Geld ein erfolgreiches Marketing betrieben wird welches sich auch in den Umsätzen widerspiegelt. Die durch 17 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen der Bauern finanzierte Tochter der AMA, die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH „AMA-Marketing“ ist daher als solches ersatzlos aufzulösen.

Die Marketing-Beiträge, die derzeit von den Bäuerinnen und Bauern eingehoben werden, sind in diesem Zug um die Hälfte zu reduzieren und die Vermarktung von österreichischen Agrarprodukten im In- und Ausland mit den Instrumentarien der klassischen Werbung, der Public Relations und der Verkaufsförderung gemäß Vergaberichtlinien auszuschreiben - und maximal zwei Mal hintereinander an innovative Agenturen für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren zu vergeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat so schnell wie möglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der vorsieht, die Tätigkeit der Agrarmarkt Austria auf einen qualitativ hochwertigen Stand der Tätigkeit der rechtzeitige Kontrolle und Administration gemäß EU Gesetzgebung und eine seriöse beratende Funktion in fachlichen Angelegenheiten zurückzuführen sowie die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH „AMA-Marketing“ ersatzlos aufzulösen, die Marketing-Beiträge der Landwirtinnen und Landwirte um die Hälfte zu reduzieren und die Vermarktung von österreichischen Agrarprodukten im In- und Ausland - für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren - EU-konform mit der Möglichkeit von maximal einer Wiederbestellung derselben Agentur auszuschreiben.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.