1812/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Hagen

Kollegin und Kollegen

betreffend Abhaltung eines Gipfels zum Thema „Wie weit dürfen Bürgerrechte noch aufgeweicht werden?“

 

Seit geraumer Zeit kommen regelmäßig Gesetzesmaterien zur Beschlussfassung, die die „Bürgerrechte“ in den „Grundfesten erschüttern“. Eine schrittweise Aufweichung der „Bürgerrechte“ ist zu erkennen. Gerechtfertigt wurden die derartigen Eingriffe von der Bundesregierung regelmäßig mit Zwecken der Terrorismusbekämpfung.

Das BZÖ spricht sich selbstverständlich dafür aus, dass man den aktuellen Erfordernissen angepasste Maßnahmen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger zu treffen hat. Für den Bereich der Terrorismusbekämpfung gilt dies natürlich im besonderen Maße. Insofern sind wir uns unserer Verantwortung bewusst.

Verantwortung tragen heißt aber auch, Maßnahmen nur mit dem nötigen „Augenmaß“ umzusetzen bzw. verhältnismäßig zu agieren. Dieses Augenmaß scheint die Bundesregierung jedoch verloren zu haben. So gingen beispielsweise die Gesetzesänderungen im Bereich der sogenannten Vorratsdatenspeicherung weit über die EU-Vorgaben hinaus. Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, „gläserne Bürger“ zu schaffen.

Umso mehr erschreckt, dass nur kurze Zeit später in Form der geplanten SPG-Novelle 2011 und dem Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten zwei weitere Gesetze vor Beschlussfassung stehen, durch die Bürgerrechte noch weiter ausgehöhlt werden sollen.

Alles in allem sehen wir daher die Notwendigkeit eines Gipfels, an dem neben den politisch Verantwortlichen Experten, Bürgerrechtsvertreter, etc. teilnehmen sollten, um die Reichweite der Bürgerrechte und deren   Grenzen zu diskutieren und für künftige Verhandlungen die Ergebnisse als „Verhandlungsgrenzen“ festzulegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, ehestmöglich einen Gipfel zum Thema „Wie weit dürfen Bürgerrechte noch aufgeweicht werden?“ einzuberufen, um mit allen politisch Verantwortlichen, Experten, Bürgerrechtsvertretern, etc. die Reichweite der Bürgerrechte und deren Grenzen zu diskutieren und für künftige Verhandlungen die Ergebnisse als „Verhandlungsgrenzen“ festzulegen.“  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.