1820/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.01.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kunasek, Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung des Blum-Bonus Neu

 

Das im Jahr 2008 von der Regierung eingeführte Lehrlingspaket wurde in der Öffentlichkeit als Projekt angekündigt, das den Fachkräftebedarf absichern würde. Im selben Jahr wurde der sog. Blum-Bonus abgeschafft, der durch den Einsatz von ca. 100 Millionen Euro über 12.500 betriebliche Lehrstellen gebracht hat.

Weitere Förderungen wie der Blum-Bonus II und der Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit (Praxistest) wurden in der Folge ebenso gestrichen.

Seit dem Jahr 2008 sind durch diese Maßnahmen 10.000 betriebliche Lehrstellen verloren gegangen. Der Fachkräftemangel wird von der Regierung forciert anstatt ihm entgegen zu wirken.

Überbetriebliche Lehrstellen sind kein adäquater Ersatz für eine betriebliche Lehrausbildung. Die vorhandenen Mittel sollten vorwiegend für die Förderung von betrieblichen Lehrstellen eingesetzt werden.

 

Die Einführung des weiter entwickelten Blum-Bonus Neu ist notwendig, um dem herrschenden Trend entgegen zu wirken. Der sog. Blum-Bonus Neu beruht auf drei Säulen:

·        Treue-Bonus: 2000 Euro für max. zwei Lehrlinge pro Unternehmen und Jahr für alle Unternehmen, die den Lehrlingsstand des Vorjahres beibehalten

·        Zusätzlichkeits-Bonus: 3000 Euro für alle Unternehmen, die zusätzliche Lehrlinge aufnehmen und damit ihren Lehrlingsstand gegenüber dem Vorjahr erhöhen (jedoch begrenzt für max. 5 Lehrlinge pro Unternehmen)

·        Qualitäts-Bonus: 3000 Euro nach einem Qualifikationsnachweis zur Mitte der Lehrzeit

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLISSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für die Einführung des Blum-Bonus Neu einzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.