1821/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 19.01.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erweiterung des Arbeitskreises für Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Artikel 19 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung enthält die Regelungen für den Arbeitskreis für Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
Aufgabe des Arbeitskreises ist es, Empfehlungen über gemeinsame Ziele und Grundsätze für die BMS abzugeben, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Leistungen und Maßnahmen zur BMS zu erstatten, zumindest jedes zweite Jahr einen gemeinsamen Bericht über die Situation der bundesweiten BMS zu erstellen und sonstige Empfehlungen auszuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen, die von bundesweiter Bedeutung sind oder die eine gemeinsame Vorgangsweise erforderlich erscheinen lassen. Der Arbeitskreis wird zumindest einmal jährlich einberufen.
Absatz 3 der Bestimmung enthält eine Aufzählung der Mitglieder des Arbeitskreises. Die Entsendung je eines Vertreters der im Parlament vertretenen Parteien wie z.B. beim Bundesbehindertenbeirat ist hier nicht vorgesehen, obwohl die Aufgabenstellung dies sinnvoll erscheinen lässt.
Eine Erweiterung des Mitgliederkreises um Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien ist daher notwendig.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Erweiterung des Arbeitskreises für Bedarfsorientierte Mindestsicherung um Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.