1827/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Christiane Brunner; Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Nein zur Schiefergasförderung

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die OMV hat im Weinviertel Schiefergasvorkommen entdeckt und plant ab Sommer zwei Probebohrungen bei Herrnbaumgarten und beim benachbarten Poysdorf durchzuführen. Sind diese Probebohrungen erfolgreich soll Schiefergas im großen Stil abgebaut werden.

 

Schiefergas zählt wegen der aufwendigen und umstrittenen Fördermethode zum so genannten „Unkonventionellen Gas“, da es aus erheblichen Tiefen unter Einsatz von gefährlichen Chemikalien aus dem Gestein gelöst werden muss („Fracking“). Die Umweltauswirkungen der Schiefergasförderung sind erheblich. So können die chemischen Stoffe, die dem Wasser zugesetzt werden, darunter aggressive Säuren, giftige Korrosionsschutzmittel und Biozide in das Grundwasser gelangen. Ein weiteres Problem ist der große Wasserverbrauch sowie die Anreicherung des Trinkwassers mit Gas. Schließlich ist Schiefergas während seines gesamten Lebenszyklus ein sehr CO2-intensiver Brennstoff, da im Zuge der Förderung 4-8% des Methangases ungenutzt in die Atmosphäre entweichen. Schiefergas hat daher eine ähnlich schlechte CO2-Bilanz wie Kohle.

 

Die OMV behauptet, dass bei ihren Bohrungen die Technik des Fracking nicht zum Einsatz kommen soll, sondern, dass das Gas nur „ökologisch vertretbar“ gefördert würde“ (Die Presse, 2.12.2011). Weltweit ist dieses Vorhaben allerdings noch nie gelungen. Schiefergasförderungen haben bisher immer zu einer starken Verschlechterung der lokalen Umweltsituation geführt.

 

Abgesehen von den unabsehbaren Risiken für Mensch und Natur behindert die Erschließung von Schiefergaslagerstätten den notwendigen Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien. Die Förderung von Schiefergas ist keine „neue“ zukunftsfähige Energiequelle, sondern der verzweifelte Versuch die letzten Reste fossiler Rohstoffe aus der Erde zu pumpen.

 

Auf lokaler Ebene im Weinviertel wurden mittlerweile schon Bürgerinitiativen gegen das Schiefergasprojekt der OMV gegründet. Zudem wurde am 13.02.2012, durch die Unterstützung der Grünen, die Petition "Kein Abbau von Schiefergas in Niederösterreich. Keine Probebohrungen Schiefergas im Weinviertel" (153/PET) an den Nationalrat übergeben.


Nach geltender Rechtslage unterliegen Schiefergasexplorationsaktivitäten nicht dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Ein entsprechender Antrag der Grünen (AA-236) zur Behebung dieser Gesetzeslücke wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt (07.12.2011).

 

Die Schiefergasvorkommen in Österreich sind gemäß Mineralrohstoffgesetz (MinroG) § 4 in Verbindung mit § 68ff Eigentum der Republik. Gemäß §68 des MinroG ist der Bund berechtigt „bundeseigene mineralische Rohstoffe aufzusuchen und kohlenwasserstofführende geologische Strukturen, die zum Speichern von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen verwendet werden sollen, zu suchen und zu erforschen. Er ist weiters berechtigt, bundeseigene mineralische Rohstoffe in von der Behörde anzuerkennenden (vorzumerkenden) Gewinnungsfeldern ausschließlich zu gewinnen und flüssige oder gasförmige Kohlenwasserstoffe in kohlenwasserstofführenden geologischen Strukturen oder Teilen von solchen innerhalb von Gewinnungsfeldern ausschließlich zu speichern.“

Nach § 69 Z.1 des MinroG kann der Bund „die Ausübung der Rechte nach § 68 einschließlich des Rechtes zur Aneignung dieser mineralischen Rohstoffe in von ihm zu bestimmenden Gebieten (Aufsuchungsgebieten) natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechtes, die über die notwendigen technischen und finanziellen Mittel zur Eröffnung und Führung eines Bergbaus verfügen, gegen ein angemessenes Entgelt überlassen.“

 

Es obliegt somit der Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, ob und zu welchen Konditionen die bundeseigenen Schiefergasvorkommen an Dritte überlassen werden.

 

Die Republik Österreich hält durch die ÖIAG 31,50% der Aktien und ist somit größter Einzelaktionär der OMV. Gemeinsam mit dem arabischen IPIC Staatsfonds (20%), mit dem die ÖIAG durch einen Syndikatsvertrag verbunden ist, kontrolliert die ÖIAG mehr als 51,50% des Konzerns. Die Finanzministerin übt gemäß §2 des ÖIAG Gesetz die Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung der ÖIAG aus.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, im Rahmen der Eigentümerrechte der Republik an der ÖIAG, für eine Beendigung des Schiefergasförderungsprojekts im Weinviertel sowie von allen anderen zukünftigen Schiefergasprojekten der OMV einzutreten.


2. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, die bundeseigenen Schiefergasvorkommen weder an Dritte zu überlassen noch selbst zu verwenden oder zu erforschen.

 

3. Die Bundesregierung - insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wird aufgefordert, in weiterer Folge dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein Verbot der Schiefergasförderung in Österreich vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.