1828/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Evaluation des Salzburger Festspielfondsgesetzes

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Evaluation des Salzburger Festspielfondsgesetzes

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2009 hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ziel es war, den Bundestheaterkonzern einer rechtlichen Evaluation zu unterziehen. Als Maßstab wurden ausdrücklich die Grundsätze der „Corporate Governance“, insbesondere der „Public Corporate Governance“ festgeschrieben. Konsequenzen aus der seit Herbst 2011 vorliegenden Evaluierungsstudie sollen nun in eine Novelle des Bundestheater-Organisationsgesetzes einfließen.

 

Es liegt nahe, analoge Schritte auch hinsichtlich der Salzburger Festspiele und des Salzburger Festspielfonds-Gesetzes zu setzen. Denn der Rechnungshof, der in seinem vor wenigen Wochen erschienenen Bericht zum Salzburger Festspielfonds heftige Kritik an der bestehenden gesetzlichen Lage übt, empfiehlt auch für diese Institution die Einhaltung der oben genannten Grundsätze. Die Parallelen sind also verblüffend, die Durchführung einer ausführlichen Evaluierung wäre nur konsequent im Sinne der Corporate Governance und Public Corporate Governance, die Ihrem Ministerium ja ein so großes Anliegen ist. Aus den Ergebnissen der Evaluierung lassen sich dann allfällige Novellen des Festspielfondsgesetzes ableiten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, eine umfassende rechtliche Evaluation des Salzburger Festspielfonds in Auftrag zu geben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss  vorgeschlagen.