1838/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.02.2012
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zusätzlichen Konsolidierungsbedarfs im Bereich der Politikerpensionen alt

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend zusätzlichen Konsolidierungsbedarfs im Bereich der Politikerpensionen alt

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Angesichts der erheblichen Einbußen für PensionistInnen in Zusammenhang mit dem gegenwärtig diskutierten Sparpaket ist es mehr als zynisch, dass die zum Teil exorbitant hohen Pensionen des alten Systems der Politikerpensionen einerseits in so geringem Ausmaß, andererseits mit derart gravierenden Schlupflöchern zur Budgetkonsolidierung herangezogen werden.

 

Beispielhaft zu nennen wäre in etwa,

·        dass Personen, die Pensionen aus einer Berufstätigkeit, aus der Abgeordnetentätigkeit und aus einer Regierungsfunktion erhalten, nicht auf Basis ihrer Gesamtpension Sicherungsbeiträge leisten müssen, sondern für jeden Bestandteil ihrer Pension (und damit jeweils auf niedriger Basis) extra die Höhe der Sicherungsbeiträge errechnet wird. Auf diese Weise kann die Situation eintreten, dass eine Politiker oder eine Politikerin zwar ein Gesamtpensionseinkommen von € 10.000,- und mehr im Monat hat, aber mit keinem einzigen Pensionsbestandteil über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kommt und daher keinen erhöhten Pensionssicherungsbeitrag zu entrichten hat.

·        dass die Grenze, ab der ein höherer Pensionssicherungsbeitrag zu entrichten ist, mit der sachlich ungerechtfertigt hohen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gezogen wird. Diese Grenze ist völlig willkürlich, da es keine gesetzliche Pension in Österreich gibt, die diese Höhe auch nur annähernd erreichen kann.

 

Das Wort „Politiker“ gilt in Österreich derzeit – und das kann den Menschen schwer vorgeworfen werden – als Synonym für Korruption, Zynismus und Nepotismus. Das System der Politikerpensionen alt ist ein Symbol dieses Zynismus. Wer das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, muss beweisen, dass er/sie mit derartig die Masse der Menschen verhöhnenden Praktiken effektiv Schluss macht.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat spätestens bis 31. März 2012 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem

 

 

1.    im „Pensionssystem alt“ für PolitikerInnen dafür Sorge getragen wird, dass

·        die Pensionssicherungsbeiträge im System der „Politikerpensionen alt“ von der Summe aller Pensionsbezüge eines oder einer Begünstigten berechnet und eingehoben werden;

·        die derzeit bei der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegende Grenze, ab der ein höherer Pensionssicherungsbeitrag einzuheben ist, auf höchstens € 2950,- festgesetzt wird;

·        ein höherer Pensionssicherungsbeitrag, der zu zusätzlichen Einnahmen von 10 Prozent führt, eingehoben wird

 

2.    Sonderpensionssysteme wie jenes der Altverträge in der Österreichischen Nationalbank mit progressiven Pensionssicherungsbeiträgen versehen werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen.