1843/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Doppelgleisigkeiten im Rahmen der Steuerfahndung

 

Der Rechnungshof berichtete im Rahmen des Rechnungshofberichtes 2011/9, dass das Ziel der Verstärkung der Betrugsbekämpfung mit der Reform der Steuerfahndung im Jahr 2007 nur bedingt erreicht werden konnte, weil wesentliche Reformziele - wie die Verbesserung der Kommunikation der mit Betrugsbekämpfungsagenden befassten Einheiten, die Beseitigung der Schnittstellenproblematik und der daraus resultierenden Doppelgleisigkeiten bzw. nicht eindeutig definierten Zuständigkeiten, und somit das Ziel einer Verstärkung der Betrugsbekämpfung - nicht im angestrebten Ausmaß umgesetzt werden konnten. Auch verfügte die Steuerfahndung über keine geeignete IT-Unterstützung. Weiters entstanden Probleme zwischen Verfahren der lokalen Finanzämter und der Steuerfahndung, was zur Folge hatte, dass Steuersünder zum Teil gar nicht verfolgt wurden, weil nicht klar war, wer in welchem Fall mehr Kompetenzen hat. Dem Bund entstanden dadurch im Bereich der Umsatzsteuer ein Schaden von jedenfalls rd. 5,9 Mill. EUR, obwohl im Rahmen der Ermittlungen durch die Steuerfahndung ausgestellte Sicherstellungsaufträge im Ausmaß von rd. 6 Mill. EUR vorhanden waren. Dies, weil das zuständige Finanzamt und das BMF den Fall unterschiedlich beurteilten und die Sicherstellungen nicht schlagend wurden.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, sich im Bereich der Betrugsbekämpfung für die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, für eine bessere Integration sowie strikte Aufgabenzuteilung der Steuerfahndung einzusetzen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss